2.6.1. Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen

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Nach der Lerneinheit… :books:
:heavy_check_mark: kennen Sie Möglichkeiten für Zusatzqualifikationen während oder unmittelbar nach der Ausbildung.
:heavy_check_mark: wissen Sie, wie Sie Zusatzqualifikationen für Ihren Azubi organisieren können.


Was sind Zusatzqualifikationen?

Zusatzqualifikationen richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Sie finden während der Ausbildung statt und ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (BBIG §5 Abs. 2 Nr. 6)


Was sind „kodifizierte Zusatzqualifikationen“?

Dies sind zusätzliche Qualifikationen, die bereits in der Ausbildungsordnung stehen (BBIG §49), aber im Ausbildungsvertrag zu vereinbaren und somit im betrieblichen Ausbildungsplan aufzunehmen sind. Zudem müssen sie durch die zuständige Stelle gesondert geprüft und bescheinigt werden.


Vorteile für die Unternehmen und Azubi

  • der Azubi erlangt zusätzliches Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Potenziale des Azubis werden ausgeschöpft
  • die Attraktivität der Ausbildung wird gesteigert
  • leistungsstarke Azubis werden gebunden
  • Motivation und Zufriedenheit für die Azubis
  • frischer Input für das Unternehmen, Qualifikationszuwachs

Rechtliche Grundlagen finden sich im:

BBIG §5 Abs. 2 Nr. 5
BBIG §49 (kodifizierte Zusatzqualifikationen)
HwO §26
HwO §39a (kodifizierte Zusatzqualifikationen)


Mögliche Dauer von Zusatzqualifikationen:

  • der zeitliche Umfang der Qualifikation ist sehr unterschiedlich
  • von unter 40 Stunden bis über 1.000 Stunden reicht die Spanne
  • üblich sind 40 - 500 Stunden

Mögliche Inhalte von Zusatzqualifikationen:

Berufsspezifische Inhalte erweitern und vertiefen das Berufsbild (z. B.: für Metallbauberufe gibt es "CNC-Drehen und -Fräsen“).

Berufsübergreifende Inhalte sind eine Ergänzung für mehrerer Berufe gleichermaßen (z. B.: Fremdsprachen, Europäischer Führerschein, Fachhochschulreife).


Qualifikationstrends:

  • Es gibt Maßnahmen zur Internationalisierung. Hier geht es um die Vermittlung von internationalen Qualifikationen mit mehreren Bausteinen. Diese können sein:
    • Fremdsprachen
    • internationale Wirtschaftskenntnisse
    • Auslandsaufenthalte
  • Andere Maßnahmen beinhalten die Verzahnung von Aus- und Weiterbildungen. Während der Ausbildungszeit werden bereits Teile von Aufstiegsqualifikationen absolviert, um Bildungswege zu verkürzen. Geeignet sind diese Maßnahmen für leistungsstarke Azubis.

Bei der Doppelqualifikation wird während der Ausbildung parallel ein zusätzlicher Schulabschluss nachgeholt. (z. B.: das Fachabitur)


Mögliche Anbieter können sein:

  • die Handwerkskammern mit ihren Bildungszentren
  • Fachverbände
  • Berufsschulen
  • Hersteller/Lieferanten
  • andere Bildungsträger
  • eigener Ausbildungsbetrieb

Mögliche Finanzierung:

Die Kosten können recht unterschiedlich ausfallen, je nach Dauer und Inhalt der Qualifizierungen. Für alle Auszubildenden in Sachsen fördert der Europäische Sozialfonds (ESF) den Erwerb von Zusatzqualifikationen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden anteilig übernommen. Beantragen können die Förderung die jeweiligen Bildungsträger und Unternehmen, die derartige Projekte durchführen.

In der jetzigen Förderperiode (2021 – 2027) gibt es bis zu 5,20 € pro Stunde und Teilnehmer bei einer Mindestdauer von 40 Stunden.

Besonderheit bei der Qualifizierung der Fahrerlaubnis Klasse T von Azubis in den grünen Berufen - der Zuschuss beträgt in der jetzigen Förderperiode (2021 – 2027) 760,00 € je Teilnehmer.

Für Fragen zu den Zusatzqualifikationen ist die Kammer, welche für das Ausbildungsverhältnis zuständig ist, die erste Ansprechpartnerin. Sie informiert über bestehende Angebote und kann auf Initiative des Unternehmens auch neue Zusatzqualifikationen entwickeln.


Wichtige Infoseiten:

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/zusatzqualifikation.jsp


Zusammenfassung:

:heavy_check_mark: Zusatzqualifikationen sind zusätzliche Ausbildungsinhalte, welche nicht in der AO stehen.
:heavy_check_mark: Kodifizierte Zusatzqualifikationen stehen bereits in der AO müssen aber im BAV vereinbart werden, diese werden auch extra geprüft.
:heavy_check_mark: Mindestdauer sind 40 Unterrichtsstunden, können aber auch über 1.000 Unterrichtsstunden dauern.
:heavy_check_mark: Inhalte können berufsspezifisch oder aber berufsübergreifend sein.
:heavy_check_mark: Finanzierung kann zum Teil mittels Fördermittel kofinanziert werden, in Sachsen über den Europäischen Sozialfonds.
:heavy_check_mark: Die Beantragung der Fördermittel kann entsprechend Förderperioden variieren.


Quellen:

Quellen

:orange_book: Handwerkskammer Dresden - https://www.hwk-dresden.de/

:orange_book: Bundesinstitut für Berufsbildung - AusbildungPlus / Startseite

:orange_book: Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - „Leando“ - Zusatzqualifikationen in der Ausbildung anbieten

:orange_book: Berufsbildungsgesetz BBIG - BBiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

:orange_book: Sächsische Aufbaubank - SAB - https://www.sab.sachsen.de/