1.1.1. Betriebliche Eignung für die Ausbildung

Betriebliche Eignung für die Ausbildung

:four_o_clock: 7 Minuten

Nach der Lerneinheit… :books:

:heavy_check_mark: können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen geeignet ist, eine Ausbildung durchzuführen.
:heavy_check_mark: wissen Sie, wo Sie Hilfe/Unterstützung für die Eignungsfeststellung bekommen können.


Was ist die „betriebliche Eignung“?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) regeln in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung. Beide Gesetze definieren, wann ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb geeignet ist.

Genauer gesagt, wenn:

  • die Inhalte des jeweiligen Ausbildungsrahmenplanes vollumfänglich im Unternehmen vermittelt werden können
  • die Anzahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zu den beschäftigten Fachkräften steht
  • die Ausbildungsregelungen im Unternehmen verfügbar sind, dazu gehören die jeweilige Ausbildungsordnung, der betriebliche Ausbildungsplan, Gesetztestexte BBiG, HwO, JArbSchG
  • im Unternehmen alle erforderlichen Maschinen und Werkzeuge vorhanden sind, welche für die beruflichen Tätigkeiten notwendig sind

:light_bulb: Hilfe und Unterstützung bei der Beurteilung und Bestätigung der Ausbildungsberechtigung bekommt das Unternehmen über die jeweilige „zuständige Stelle“
:orange_book: Was und wer sind die zuständigen Stellen?

Ein Unternehmen ist betrieblich für eine Ausbildung geeignet, wenn alle Inhalte des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans vermittelt werden können und genügend Ausbildungspersonal zur Verfügung steht (§§ 28-30 BBiG; § 22 HwO).

Die notwendigen Rechtsvorschriften müssen im Unternehmen einsehbar oder ausgehängt sein. Unterstützung bieten die Ausbildungsberater:innen der jeweiligen Kammern bzw. zuständigen Stellen.


Zur betrieblichen Eignung zählen folgende konkrete Punkte:

  • Verfügbarkeit der Ausbildungsregelungen

    • Erforderliche Gesetze (BBiG, HwO, JArbSchG) müssen für alle einsehbar sein.
    • Ein betrieblicher Ausbildungsplan muss vorhanden sein und mit dem Berufsausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Passfähigkeit des Arbeits- und Geschäftsprozesses

    • Die zur fachgerechten Ausbildung notwendigen Einrichtungen (Maschinen, Werkzeuge) sind vorhanden.
    • Die Räumlichkeiten (inkl. Sozialräume) sind geeignet.
    • Der Geschäftsprozess muss gewährleisten, dass die Inhalte der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.

    :light_bulb: Können einzelne Inhalte des Ausbildungsrahmenplans nicht im Unternehmen ausgebildet werden, ist die Möglichkeit einer Verbundausbildung zu prüfen (siehe Lerninhalt „1.1.4. Verbundausbildung“).
    :orange_book: Passfähigkeit - Infos

  • Personelle Anforderungen

    • Es muss ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften bestehen.
    • Ein:e Ausbilder:in, der/die neben der beruflichen Tätigkeit ausbildet, soll nicht mehr als maximal 3 Auszubildende betreuen.

    Regeln zum angemessenen Verhältnis:
    1-2 Fachkräfte = maximal 1 Auszubildende:r
    3-5 Fachkräfte = bis zu maximal 2 Auszubildende
    6-8 Fachkräfte = bis zu maximal 3 Auszubildende und mit
    je 3 weitere Fachkräfte = ein:e weitere:r Auszubildende:r
    :orange_book: Infos zu den personellen Anforderungen

  • Schutz der Auszubildenden:

    • Schutz der Auszubildenden im Unternehmen gegen Gefährdung ihrer Gesundheit
    • bei gefahrenanfälligen Tätigkeiten ist die Anzahl der Auszubildenden zu verringern
  • Bestätigung der zuständigen Stelle:

    • § 71 BBiG regelt welche Institutionen für die Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung in den verschiedenen Berufsständen/Branchen verantwortlich sind
    • für Berufe nach der Handwerksordnung sind die jeweiligen regionalen Handwerkskammern zuständig (§§ 21, 23, 24 HwO)

Checkliste zur Überprüfung der betrieblichen Eignung:

Die betriebliche Eignung ist nur ein Bereich von drei Eignungsfeststellungsbereichen entsprechend BBiG und HwO. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die betriebliche Eignung erfüllt.

:stop_button: Ausbildungsberuf passt zur Ausstattung des Unternehmens?
:stop_button: Alle notwendigen Einrichtungen, Maschinen und Werkzeuge sind vorhanden
oder können notfalls beschafft werden?
:stop_button: Entsprechender Rahmenlehrplan, notwendige Gesetzte sind vorhanden und
für alle zugänglich?
:stop_button: Der betriebliche Ausbildungsplan liegt vor!
:stop_button: Die Anzahl der einzustellenden Auszubildenden passt zu der Anzahl der
gegenwärtig verfügbaren Fachkräfte?
:stop_button: Die zuständige Stelle ist informiert oder hat bereits ihre Zustimmung erteilt!


Zusammenfassung:

:check_mark: Die betriebliche Eignung ist ein Faktor zur Absicherung einer fachgerechten Berufsausbildung. Sie umfasst mehrere Punkte (Lerninhalte „Persönliche Eignung“ und „Fachliche Eignung“).
:check_mark: Das Unternehmen muss eine betriebliche Eignung nachweisen. Diese Eignung ist von der jeweiligen zuständigen Stelle zu bestätigt.


Quellen:

Quellen

:orange_book: Berufsbildungsgesetz BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de

:orange_book: Handwerksordnung HwO - HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

:orange_book: Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG - JArbSchG - Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend - Gesetze - JuraForum.de

:orange_book: Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - „Leando“ - Voraussetzungen für den Ausbildungsbetrieb