1.1.4. Verbundausbildung

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Nach der Lerneinheit: :books:

:check_mark: kennen Sie Alternativen, wenn Ihr Unternehmen bisher keine betriebliche Eignung zur Ausbildung hatte.


Wann oder Warum benötigt ein Unternehmen eine Verbundausbildung?

In der Lerneinheit „Betriebliche Eignung“ haben Sie erfahren, welche Voraussetzungen für eine Ausbildungseignung vorliegen müssen.

Viele kleinere und mittelständige Unternehmen stehen auf Grund der Größe oder Spezialisierung vor dem Problem, nicht alle Lerninhalte des entsprechenden Ausbildungsplanes vermitteln zu können.

Im BBiG10 Abs. 5; §27 Abs. 2) und der HwO21 Abs. 2) ist für diese Fälle die Möglichkeit einer Verbundausbildung vorgesehen.


Was ist eine Verbundausbildung konkret?

Bei einer Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einem übergeordnetem Bildungsträger Auszubildende aus. Verbundpartner übernehmen Ausbildungsabschnitte, die vom eigenen Betrieb nicht angeboten werden können.

:orange_book: Weitere Infos zur Verbundausbildung


Wie funktioniert eine solche Verbundausbildung?

Es gibt mehrere Formen der Verbundausbildung:

  • Die häufigste Form ist „Leitbetrieb mit Partnerbetrieb“:
    • der Leitbetrieb ist insgesamt für die Ausbildung verantwortlich
    • er schließt den Ausbildungsvertrag ab
    • zahlt die Ausbildungsvergütung
    • organisiert die Ausbildung incl. Einsätze in den Partnerbetrieben

Bedingung:
Alle beteiligten Betriebe müssen als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden und über einen Ausbilder verfügen.

  • Eine andere Form ist die „Auftragsausbildung“:
    • einzelne Ausbildungsabschnitte werden gegen Kostenerstattung an andere Betriebe oder Bildungsträger in Auftrag gegeben
    • das auftraggebende Unternehmen tritt in die Rolle des Ausbildenden und
    • organisiert den zeitlichen Ablauf der Ausbildungsinhalte und -orte

Bedingung:
Alle beteiligten Betriebe müssen als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden und über einen Ausbilder verfügen.

Die beiden folgenden Formen sollen der Vollständigkeit halber genannt werden, sind aber für das Handwerk nicht relevant.

  • Ausbildung im „Ausbildungsverein“ als dritte Form:
    • es schließen sich Betriebe zu einem Verein zusammen
    • die Mitgliedsbetriebe können nur Teile der Ausbildungsordnung vermitteln
    • der Verein tritt in die Rolle des „Ausbildenden“ (Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsablaufes - was wird wann und wo ausgebildet?)

Besonderheit:
Grundlage für die Anerkennung als „Ausbildungsbetrieb“ durch die zuständige Stelle ist das Gesamtkonzept und die Eignung der einzelnen Mitgliedsbetriebe als Ausbildungsbetriebe.

  • Eine Mischung aus den bereits genannten Formen ist das „Ausbildungskonsortium“:
    • mehrere Betriebe stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen untereinander aus
    • ein Betrieb ist für den jeweiligen Auszubildenden der Ausbildende/Leitbetrieb
    • dieser übernimmt die Aufgaben des Ausbildenden (Ausbildungsvertrag, Organisation des Ablaufes etc.)

Bedingung:
Auch hier müssen dann alle beteiligten Unternehmen zu anerkannten Ausbildungsbetrieben werden.

:light_bulb: Für weitere Fragen (Organisation, Kosten, Haftung usw.) stehen auch hier die Ausbildungsberater der jeweiligen zuständigen Stelle zur Verfügung.

:light_bulb: Jede Verbundausbildung ist mit zusätzlichem finanziellem Aufwand verbunden. Damit diese nicht das Vorhaben stoppen gibt es Fördermöglichkeiten. Ab dem Ausbildungsjahr 2022/23 gabt es eine Änderung bei der Förderung. Da der Antrag über die nach BBIG zuständige Stelle einzureichen ist, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ausbildungsberater.
Achtung: Inhalte der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) sind nicht förderfähig!
:orange_book: Hinweise der SAB zum Förderprogramm „Verbundausbildung“


Checkliste:

Bleibt dann noch die Frage:

:stop_button: Welcher zusätzliche Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger aus der Region kann die fehlenden Inhalte anbieten?
:stop_button: Beratungstermin bei den Ausbildungsberatern der zuständigen Stelle?
:stop_button: Welche Form der Verbundausbildung ist für das Unternehmen effektiv?
:stop_button: Kooperationsvertrag mit dem Verbundpartner abschließen!
:stop_button: Anpassen des betrieblichen Ausbildungsplanes an die Verbundausbildung!
:stop_button: Prüfen einer eventuellen Förderung!
:stop_button: Eintragung im Berufsausbildungsvertrag – unter sonstige Vereinbarungen (siehe Lernhappen „1.2.4. Berufsausbildungsvertrag“)


Zusammenfassung:

:check_mark: Bei fehlender betrieblicher Eignung zur Ausbildung kann eine Verbundausbildung die fehlenden Voraussetzungen kompensieren.
:check_mark: Es gibt verschiedene Formen der Verbundausbildungen.
:check_mark: Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bei allen Verbundmodellen liegt bei einem sogenannten Stammbetrieb (Ausbildenden), der den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der zuständigen Stelle zur Eintragung einreicht.


Quellen

:orange_book: Berufsbildungsgesetzt BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de

:orange_book: Handwerksordnung HwO - HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

:orange_book: Broschüre „Gemeinsam mit Partnern ausbilden“ Herausgeber BMBF Gemeinsam mit Partnern ausbilden

:orange_book: Sächsische Aufbaubank - SAB https://www.sab.sachsen.de/