2.5.4. Legale Drogen

Legale Drogen

:four_o_clock: 5 Minuten

Nach der Lerneinheit… :books:
:heavy_check_mark: können Sie dieses spezielle Problem während der Ausbildung konkretisieren und einordnen.
:heavy_check_mark: können Sie erste Schritte zur Lösung des Konfliktes einleiten.


Begriffsbestimmung und Unterscheidung

Es gibt viele Suchtpotenziale. Sie unterscheiden sich in

  • stoffgebundene Suchtmittel und
  • nicht stoffgebundene Suchtmittel.

Legale Drogen sind jene, deren Besitz, Konsum und Handel in der Gesellschaft ab einem gesetzlich festgelegten Alter erlaubt sind.
Die stoffgebundenen Suchtmittel unterscheiden sich noch einmal in legale und illegale Suchtmittel.

Legale Drogen sind z. B. Alkohol, Tabak, Koffein, Cannabis, Aufputsch-, Schmerz- und Beruhigungsmittel sowie Naturdrogen und Schnüffelstoffe.

Nichtstoffgebundene Suchtmittel sind z. B. Spielsucht, Sport- oder Arbeitssucht, auf diese gehen wir hier nicht ein. (Weiter Informationen hierzu finden Sie unter den jeweiligen Links.)

Das diese Drogen/Suchtmittel alle gesundheitsgefährdend und schädlich für die Ausbildung sind, lässt sich nicht bestreiten. Die Art der Konsequenzen des Gebrauches von Suchtmitteln unterscheiden sich allerdings erheblich.
Schauen wir auf die einzelnen Mittel und deren Konsequenzen.


Gründe

für den Missbrauch von Drogen gibt es viele, die da sein können:

  • Wir-Gefühl = man möchte dazugehören; Kontaktaufnahme fällt leichter
  • schulische Sorgen
  • familiäre Nöte
  • Stress

Alkohol

Dies ist die am weitesten verbreitete Droge bei Jugendlichen. Ein Glas Wein oder Bier nach Feierabend ist nicht gefährlich oder strafbar.
Die Menge, der Zeitpunkt und die Häufigkeit sind hier ausschlaggebend.

Wenn Sie einen Verdacht haben, dass Ihr Azubi an- oder betrunken ist, verbieten Sie ihm die Arbeit und sorgen für einen sicheren Aufenthaltsort unter Aufsicht und schicken ihn mit einer Begleitperson nach Hause.

Sie haben immer noch die Fürsorgepflicht für Ihren Azubi.

Rechtliche Möglichkeiten
der Azubi kommt angetrunken oder trinkt während der Arbeit:

  • sofortige Freistellung und beim 1. Mal eine Ermahnung
  • bei Wiederholung eine schriftliche Abmahnung mit Ankündigung von arbeitsrechtlichen Schritten
  • ändert sich nichts, dann folgt eine verhaltensbedingte schriftliche Kündigung
  • kommen Gewalttaten, Diebstahl, Beleidigungen im Zusammenhang mit Alkohol dazu, kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein

:light_bulb: Bei minderjährigen jugendlichen Azubis werden diese Maßnahmen immer auch den Eltern zugestellt!

Besonderheit!

Ist der Azubi bereits alkoholabhängig?

Der Alkoholkonsum kann nicht mehr kontrolliert werden. Alkoholsucht ist eine Krankheit, deshalb ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtlich wirksam.

Besprechen Sie die Möglichkeit einer Entzugstherapie.

Führen Sie dieses Gespräch mit dem Azubi, den Eltern (bei Minderjährigkeit) und einem unabhängigen Zeugen durch. Dokumentieren Sie das Gespräch und lassen es von allen Beteiligten unterschreiben.

Ziel ist es, die Gesundung einzuleiten und die Ausbildungsfähigkeit wieder herzustellen.


Nikotin/Tabak

Rauchen ist gesundheitsschädlich und macht abhängig. Gibt es eine Regelung zum Tabakkonsum im Unternehmen, sind diese einzuhalten! Die Raucherpausen können schnell einen großen Teil der Arbeitszeit vereinnahmen.

„Bezahlte Raucherpausen“ verursachen wirtschaftlichen Schaden und benachteiligt die Nichtraucher.

Folgen des Tabakkonsums sind:

  • Nervosität
  • Unkonzentriertheit
  • Aggressivität
  • Schlafstörungen

Alle beeinflussen das Erreichen des Ausbildungszieles sowie die Arbeitsleistung.
Ein klärendes Gespräch ist notwendig!


Beruhigungsmittel

Sie wirken auf Gehirnbereiche, die für Emotionen zuständig sind.

Folgen sind:

  • alles wird einfacher
  • Probleme erscheinen kleiner, man ist „cooler“ = leichtfertiger Umgang mit Maschinen und Anlagen

Unfallgefahr! Der Azubi ist eine Gefahr für sich selbst und dem Rest des Teams und ist sofort freizustellen!


Naturdrogen

(z. B. Fliegenpilze, Tollkirsche und Stechapfel, Hawaiianische Holzrose, Blauer Lotus als relativ neue Droge)

Sie führen zu Vergiftungserscheinungen, wie Übelkeit, Schwindel, zu Euphorie und lebhaften Halluzinationen. Sie verändern Raum- und Zeitvorstellungen, Sprache, Denken und das Gefühl von Dimensionen.

Es folgen Muskelkrämpfe, Verwirrtheit, quälende Mundtrockenheit, Herzrasen bis zum Atemstillstand und Tod.

Während der Arbeit auch hier absolute Unfallgefahr für alle Beteiligten. Der Azubi ist sofort freizustellen!


Schnüffelstoffe

Dies sind industrielle Lösungsmittel, welche mittels Plastiktüte oder Stofftaschentuch eingeatmet werden.

Folgen sind:

  • veränderte Wirklichkeitswahrnehmung
  • Allmachtsgefühle
  • Traumerlebnisse
  • Ängste und Sorgen verschwinden

Körperliche Begleiterscheinungen wie:

  • Erbrechen
  • Husten
  • Nasenbluten
  • Herzrhythmusstörungen
  • bis hin zum Ausfall des Atemzentrums im Gehirn = Lebensgefahr

sind häufig zu beobachten.

Nicht umsonst wird in Betrieben ein Unfall mit Lösungsmitteln als „Schwerer Störfall“ behandelt!

:orange_book: Mehr Informationen zu legalen Drogen


Lösungsansätze für die legalen stoffgebundenen Drogen können sein:

  • bei der sofortigen Freistellung des Azubis ist dies mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen verbunden (Abmahnung - Kündigungsandrohung)
  • ein Konfliktgespräch
  • Auffrischung von Belehrungen zu den betrieblichen Regeln sowie den Unfall- und Arbeitsschutz

Beratungs- und Unterstützungsangebote

bieten unter anderem folgende Einrichtungen:


Zusammenfassung:

:heavy_check_mark: Es gibt verschiedene Drogen, deren Besitz, Konsum und Handel per Gesetz nicht strafbar ist.
:heavy_check_mark: Auch die legalen Suchtmittel sind gesundheitsschädlich und können die Ausbildung sowie die allgemeine Lebensqualität beeinträchtigen.
:heavy_check_mark: Die Gründe für den Missbrauch von Drogen sind vielfältig. Erste Konsequenz ist immer - Sofortige Freistellung des Azubis in Verbindung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen.


Quellen:

Quellen

:orange_book: DIHK-Bildungs-GmbH und ZWH - Suchtmittel - Wissensbaustein | „Stark für Ausbildung“