2.5.7. Diebstahl während der Ausbildung

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Nach der Lerneinheit… :books:

:heavy_check_mark: können Sie dieses spezielle Problem während der Ausbildung konkretisieren und einordnen.
:heavy_check_mark: können Sie erste Schritte zur Lösung des Konfliktes einleiten.


Was ist Diebstahl?

Diebstahl ist eine Straftat, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.

Wer vorsätzlich, für sich oder einen Dritten, einem anderen eine bewegliche Sache wegnimmt begeht bereits einen Diebstahl. Egal ist, ob der Diebstahl erfolgreich war oder beim Versuch scheiterte. Beides ist strafbar.

Unter „beweglicher Sache“ versteht man alles, was von der Stelle wegbewegt werden kann, z. B. auch Tiere gehören dazu. Immobilien dagegen können nicht fortbewegt werden!

Vorsätzlich“ bedeutet, derjenige weiß genau, was er macht. Etwas versehentlich an sich nehmen, ist eine andere Sache.

Unterschieden wird zwischen einfachem Diebstahl (§242 StGB), den besonders schweren Fällen des Diebstahls (§243 StGB) sowie besonderen Arten des Diebstahls (§244 StGB).

Für Personen zwischen 14. und noch nicht vollendetem 18. Lebensjahr wird das Jugendstrafrecht angewendet, welches ein grundsätzlich milderes Strafmaß vorsieht als bei erwachsenen Tätern, ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.

Die Altersspanne von vollendetem 18. Lebensjahr bis zum noch nicht vollendetem 21. Lebensjahr zählt als Heranwachsender. Hier wird im Einzelfall entschieden, welches Strafrecht angewendet wird (JGG § 105).


Warum stehlen Jugendliche?

Hierfür gibt es verschiedene Ursachen. Sie sind wirklich sehr individuell zu betrachten. Sie unterscheiden sich im Hintergrund der Tat.

Ist es eher pubertärer Übermut, wie z. B.:

  • die Rebellion gegen die Eltern
  • schlechter Einfluss Gleichaltriger (z. B. Diebstahl als Mutprobe)
  • Lust auf Abenteuer, Nervenkitzel oder
  • Aufbesserung des Taschengeldes

Oder haben Sie einen ernsteren Hintergrund, z. B.

  • Verschuldung oder
  • echte Geldprobleme.

Mögliche Konsequenzen:

Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Azubi im Unternehmen einen Diebstahl begangen hat, ist ein persönliches Gespräch mit dem Azubi der erste Schritt. Bei minderjährigen Jugendlichen (bis 18 Jahre) sind die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen.

:light_bulb: Die Ausbildungsberater der Handwerkskammern stehen ebenfalls gern zur Verfügung.

Grundsätzlich stellt Diebstahl eine schwere Pflichtverletzung des Azubis dar und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Bedingung, das Unternehmen muss den Diebstahl auch nachweisen können. Sichern Sie sich als Unternehmen vor so einer Maßnahme rechtlich ab.

Nicht immer ist gleich eine fristlose Kündigung notwendig. Entscheiden Sie als Unternehmen, welches Strafmaß Sie anwenden wollen bzw. müssen.

Ist das Vertrauensverhältnis zu sehr gestört, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist oder war es doch ein ungewollter Diebstahl aus Unwissenheit oder als Mutprobe?

Dann kann man erzieherisch darauf reagieren mit einer Abmahnung inklusive Ankündigung arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei Wiederholung inklusive einer nochmaligen Belehrung.

Den Azubi weiter aufmerksam betreuen und im Wiederholungsfall die angekündigten Maßnahmen durchziehen.

Sollte doch eine Verschuldung des Jugendlichen der Grund sein, gilt es hier, vorerst die Gründe dafür gemeinsam herauszuarbeiten. Bieten Sie Hilfe bei der Bewältigung dieses Problems an, sei es einfach aus Lebenserfahrung heraus oder ebnen Sie, wenn nicht mehr anders möglich, den Weg zur Schuldnerberatung.

Helfen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Schuldnerberatung. Diese sind in nahezu jeder Stadt, jedem Landkreis zu finden. Sie sind entweder direkt bei der Stadt-/Kreisverwaltung angesiedelt oder werden von Wohlfahrtsverbänden wie AWO, Diakonie, Caritas usw. getragen.

:light_bulb: Seriöse Beratungsstellen sind zunächst kostenfrei. Lediglich bei einer Privatinsolvenz entstehen Kosten.

Alternativ kann man auch im Internet nach nächstgelegenen Beratungsstellen suchen oder das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren; Frauen und Jugend:
030 201 791 30 (Mo.-Do. von 9:00 - 18:00 Uhr).
Weitere Infos finden Sie unter https://www.meine-schulden.de/.

Zum Vorbeugen von Verschuldung Jugendlicher gibt es ein eBook zum Thema.


Zusammenfassung:

:heavy_check_mark: Diebstahl ist eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird, unabhängig davon, ob der Diebstahl erfolgreich war oder nicht.
:heavy_check_mark: Diebstahl kann je nach Situation arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
:heavy_check_mark: Jugendliche stehlen aus verschiedenen Gründen. Die Hintergründe sind individuell und sollten im Einzelfall betrachtet werden.
:heavy_check_mark: Bei Verdacht auf Diebstahl durch Azubis ist ein persönliches Gespräch der erste Schritt.


Quellen

:orange_book: https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/ - 19. Abschnitt „Diebstahl und Unterschlagung“

:orange_book: DIHK-Bildungs-GmbH und ZWH - https://www.stark-fuer-ausbildung.de