4 Minuten
Nach der Lerneinheit… ![]()
können Sie dieses spezielle Problem während der Ausbildung konkretisieren und einordnen.
können Sie erste Schritte zur Lösung des Konfliktes einleiten.
Begriffsbestimmung und Unterscheidung
Nachdem die legalen Drogen thematisiert wurden, geht es jetzt um die illegalen Drogen.
Illegale Drogen sind z. B. LSD, Kokain, Crack, Speed, Heroin, Opiate und Ecstasy.
Dass auch diese Drogen gesundheitsgefährdend und negativ auf den Ausbildungsverlauf sind, lässt sich nicht abstreiten. Auch bei dem Grund für diesen Drogenkonsum gibt es gegenüber den legalen Drogen keine Unterschiede.
Illegale Suchtmittel sind Drogen, die durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sind und deren Gebrauch strafbar ist.
Je nach Drogenart ist die Wirkung recht unterschiedlich. Von entspannend bis erheiternd bei Cannabis (Haschisch/Marihuana), über gesteigertes Selbstbewusstsein bei Kokain, Halluzinationen beim LSD bis hin zu gesteigerter Aktivität mit gesenktem Schlafbedürfnis bei Aufputschmitteln.
Wie erkennt man den Drogenkonsum?
Es gibt nur wenige eindeutige Beweise, welche aber auch anders begründet sein können.
Im Zweifel und dringenden Verdachtsfällen ist es wichtig, Beweise für die Drogenfreiheit einzufordern.
Auffällige Veränderungen können sein :
- Leistungsabfall, Konzentrationsstörungen
- Unzuverlässigkeit, Verspätungen
- geringe Belastbarkeit
- Verweigerungshaltung
- risikoreiches Verhalten
- Überreaktionen
- körperliche Veränderungen, z. B. geweitete oder verkleinerte Pupillen, kalter Schweiß
Wichtig zu wissen! Drogenkonsum ist nie legal! Bei Eigenkonsum kann der Besitz von geringen Mengen Cannabis zwar straffrei bleiben, aber schon bei Wiederholungstätern wird der Besitz strafrechtlich verfolgt.
Aufgaben des Ausbilders bei akutem Verdacht!
Das Ausbildungspersonal haftet persönlich bei der Verletzung der Aufsichtspflicht!
- den Azubi von Gefahren fernhalten
- einen sicheren Aufenthaltsort, notfalls unter Aufsicht/Begleitung bestimmen
- eventuell den Rettungsdienst benachrichtigen.
Ist der Azubi versorgt, Protokoll über den Vorfall erstellen. Auf keinen Fall Drogen vom Azubi entgegennehmen oder verschwinden lassen, Sie machen sich damit ebenfalls strafbar.
Rechtsfolgen:
- Wegen Verstöße gegen die Betriebsordnung sowie der Lern- und Arbeitspflicht kann abgemahnt und gegebenenfalls gekündigt werden.
- Fahren unter Drogen ist eine Ordnungswidrigkeit. Es dürfen auch keine Maschinen bedient werden. Dies kann entsprechend Fahrerlaubnisverordnung zu angeordneten Untersuchungen führen - es droht der Fahrerlaubnisentzug.
- Nach dem BtMG drohen für Handel, Anbau, Weitergabe, Herstellung und Geldbeschaffung eine Haftstrafe bis zu 5 Jahren.
- Bei Drogenproblemen berät Sie die Polizei. Wird der Azubi namentlich benannt, ist die Polizei zum Eingreifen verpflichtet und leitet eventuell ein Strafverfolgungsverfahren ein.
Aufgaben des Ausbilders bei ersten Anzeichen!
- der Ausbilder vertritt die Betriebsinteressen, er ist kein Therapeut
- gegen Drogen keine Toleranz
- Ausbildungsvertrag muss erfüllt werden, beiderseitige Einhaltung der Betriebsordnung
- Schulung der mit der Ausbildung unmittelbar beteiligten Personen
- betrieblicher Maßnahmeplan über den Umgang mit Drogenkonsumenten
Lösungsansätze für die illegalen stoffgebundenen Drogen können sein:
- bei den ersten Anzeichen ein 4-Augen-Gespräch (Konfliktgespräch) mit Ankündigung der weiteren rechtlichen Schritte
- ohne Ermahnung gleich zur Abmahnung mit Kündigungshinweis/Hausverbot
- polizeiliche Verfolgung
Mehr Informationen zu illegalen Drogen
Wichtige Beratungs- und Unterstützungsangebote:
- Verein zur Aufklärung über Suchtmittel - Suchtmittel.de - Infos über Sucht und Drogen
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. - DHS - DHS
- Ginko-Stiftung - www.ginko-stiftung.de/suchtmittel/default.aspx
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZgA: Startseite
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - www.dguv-lug.de
- Kontaktieren Sie die Ausbildungsberater ihrer Handwerkskammer - http://www.hwk-dresden.de
Zusammenfassung:
Illegale Drogen sind durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten, und ihr Konsum ist strafbar.
Illegale Drogen sind z. B. LSD, Kokain und Heroin und deren Konsum ist immer gesundheitsgefährdend.
Die Wirkungen dieser Drogen variieren stark, von entspannend bis halluzinogen.
Achten auf die ersten Anzeichen für Drogenkonsum, wie z. B. Leistungsabfall, Unzuverlässigkeit und körperliche Veränderungen.
Drogenkonsum ist nie legal, und Verstöße können zu Abmahnungen, Kündigungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Der Ausbilder sollte keine Toleranz gegenüber Drogen zeigen und muss die Betriebsordnung durchsetzen.
Quellen
DIHK-Bildungs-GmbH und ZWH - https://www.stark-fuer-ausbildung.de
