2.5.2. Unentschuldigtes Fehlen

Unentschuldigtes Fehlen

:four_o_clock: 3 Minuten

Nach der Lerneinheit… :books:
:check_mark: können Sie dieses spezielle Problem während der Ausbildung konkretisieren und einordnen.
:check_mark: können Sie erste Schritte zur Lösung des Konfliktes einleiten.


Was ist unentschuldigtes Fehlen

Als unentschuldigtes Fehlen wird das Nichterscheinen bei der Arbeit, in der Schule oder anderen betrieblichen Maßnahmen (z. B. der ÜLU) oder das Fernbleiben ohne ärztliches Attest angesehen.

Tatsache ist, der Arbeitnehmer/Auszubildende verletzt in diesem Fall seine arbeitsvertraglichen Hauptpflichten.

  • Berufsausbildungsvertrag = „Pflichten des Auszubildenden - Benachrichtigungspflicht“
  • Belehrung am 1. Ausbildungstag zu betrieblichen Verfahrensweisen bei Krankmeldungen, Urlaub, ÜLU, usw.

:orange_book: Gesetzliche Regelung - Was zählt zur Ausbildungszeit


Erkennen des Fehlverhaltens:

Hier ist es noch leicht zu erkennen, wenn die Regeln und Normen nicht eingehalten werden.

Zum Beispiel durch :

  • die üblichen Anwesenheitskontrollen im Betrieb, ob nun digital oder analog
  • Anwesenheitskontrollen in der Berufsschule oder ÜLU und der Pflicht zur Meldung an den Betrieb
  • Nachfragen durch das Ausbildungsteam

Auswirkungen/Folgen des Verhaltens:

Diese sind sehr individuell zu betrachten, da es für dieses Verhalten unterschiedliche Gründe geben kann.

Sicher ist aber, dass

  • das Vertrauen zwischen Azubi und Ausbilder beschädigt ist
  • durch die Häufung des Fehlens der Erfolg der Ausbildung gefährdet ist
  • bei bestimmten Berufen die Eignung des Azubis für diesen Beruf nicht gegeben ist.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen können sein:

  • Ermahnung
  • Abmahnung mit Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Kündigung des Ausbildungsvertrages und/oder
  • Gehalts-/Lohnkürzungen

Warum diese Maßnahmen greifen können:

  • Pflichtverletzung von vertraglich vereinbarten Inhalten im Berufsausbildungsvertrag (Meldepflicht, Berufsschulpflicht, ÜLU-Pflicht)
  • Vertrauensverhältnis stark beschädigt
  • Möglichkeit einer erfolgreichen Ausbildung ist nicht mehr gegeben
  • wenn nicht gearbeitet wurde, kann auch keine Vergütung stattfinden

Bei Nachreichung des ärztlichen Attestes erfolgt dann die Nachzahlung.


Möglicher Lösungsansatz:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie oft dieses Fehlverhalten schon aufgetreten ist
  • Konfliktgespräch führen und die Gründe herausfinden
  • gemeinsam nach Lösungen suchen, um die einzelnen Gründe individuell zu beseitigen
  • Aufzeigen möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen
  • Vereinbarungen treffen und diese schriftlich fixieren

Im Wiederholungsfall:

Machen Sie sich nicht unglaubwürdig und beginnen Sie nicht immer wieder Neu. Setzen Sie Ihre angekündigten Konsequenzen der Reihe nach um.

:light_bulb: Holen Sie sich den Ausbildungsberater der HWK mit ins Boot, dieser kann Ihre geplanten Konsequenzen bewerten, aber letztendlich entscheidet das Unternehmen/die Geschäftsleitung über arbeitsrechtliche Maßnahmen.


Zusammenfassung:

:heavy_check_mark: Unentschuldigtes Fehlen bezeichnet das Nichterscheinen bei der Arbeit oder in der Schule ohne gültige Entschuldigung.
:heavy_check_mark: Es stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
:heavy_check_mark: Unentschuldigtes Fehlen kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung führen.
:heavy_check_mark: Es ist wichtig, gemeinsam die Ursachen zu analysieren und individuelle Lösungen zu finden.
:heavy_check_mark: Bei Wiederholung des Fehlverhaltens sollten die angekündigten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden.

Quellen:

Quellen

:orange_book: DIHK-Bildungs-GmbH und ZWH - Konflikt im Betrieb | „Stark für Ausbildung“

:orange_book: Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - „Leando“ - Konflikte erkennen, ansprechen und lösen - 2. Auflage 2024

:orange_book: Berufsbildungsgesetz BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de