1.2.4. Berufsausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag

:four_o_clock: 7 Minuten

Nach der Lerneinheit: :books:

:heavy_check_mark: können Sie einen Berufsausbildungsvertrag ausfüllen.
:heavy_check_mark: wissen Sie, wie er rechtlich zu behandeln ist.


"Der Ausbildungsvertrag steht zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht.

Der Ausbildungsvertrag ist zunächst eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden sowie seinen gesetzlichen Vertretern.

Diese privatrechtliche Vertragsfreiheit wird jedoch in der Ausbildung durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeschränkt"

Das BBiG und die Handwerksordnung (HwO) regeln in mehreren Paragraphen die Form, die Inhalte und die Eintragung des Vertrages bei der jeweiligen zuständigen Stelle ins „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“.

Wie dieses Verzeichnis zu führen ist und was alles an Daten eingetragen werden soll, wird ebenfalls festgelegt.


Form:

Erst einmal ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass der Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden könnte. Es sind lediglich entsprechend § 10 Abs. 2 BBiG die für ein Arbeitsverhältnis geltenden Rechtsvorschriften und - grundsätze anzuwenden.

Der § 11 Abs. 1 BBiG legt dann aber fest, dass vor Beginn der Ausbildung eine Vertragsniederschrift mit Mindestinhalten zu erfolgen hat.

Demzufolge muss der Berufsausbildungsvertrag (BAV) grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen.


Inhalte:

Ein BAV hat gesetzlich geregelte Mindestinhalte (§11 Abs. 1, 2 BBiG) inclusive die für einen Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze (§ 10 Abs. 2 BBiG).

Wenn Sie sich sicher sein möchten, keine Inhalte des Vertrages zu vergessen, können Sie sich in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle ein Vertragsformular herunterladen.

Formular (1) als beschreibbare pdf-Datei ohne Login zum Herunterladen und direkt versenden.

Alle Inhalte sind bereits vorgedruckt. Die individuellen Inhalte sind nur einmal einzutragen und werden dann in erforderlicher Anzahl gedruckt.

  • hier werden Sie durch die Eingabefelder geführt
  • es gibt Auswahlbutton und Erläuterungen zu verschiedenen Punkten
  • Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten erfolgt
  • zum Schluss wird der ausgefüllte Vertrag geprüft, falls etwas fehlen oder falsch sein sollte, erscheint eine Fehlermeldung und das Vertragsformular wird nicht generiert
  • Nachteil – Sie müssen alle Betriebsdaten zur Hand haben und können den Vertrag nicht nachträglich ändern

Formular (2) ist eine beschreibbare pdf-Datei mit Login zum Herunterladen, speichern und direkt versenden.

Hierzu können Sie sich bei der zuständigen Stelle (hier die HWK Dresden) auf der Homepage einloggen und Ihren Vertrag ausfüllen.

  • auch hier werden Sie durch die Eingabefelder geführt
  • Auswahlbutton und Erläuterungen zu verschiedenen Punkten sind ebenfalls vorhanden
  • Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten erfolgt
  • Sie bekommen ein vorausgefülltes Formular mit Ihren Betriebsdaten zur Verfügung gestellt und können alle Daten speichern und ändern
  • sie benötigen für diese Variante ein Login, dass bedeutet sie sollten sich rechtzeitig für diesen Lehrvertrag registrieren und ein Passwort erhalten

:orange_book: Weitere Informationen zum Berufsausbildungsvertrag (BAV)

:light_bulb: Auch die Online-Verträge müssen ausgedruckt, unterschrieben und im Original mit den Anlagen per Post an die zuständige Stelle versendet werden.


Was darf nicht im BAV stehen?

Eine Zusammenfassung der sogenannten „nichtigen Vereinbarungen“ bietet der § 12 BBiG.

Sollten diese „Vereinbarungen“ trotzdem im Vertrag erscheinen sind diese nichtig!


Sonstige Vertragsbestandteile:

Und wie wir es von Verträgen kennen, gibt es auch immer das „Kleingedruckte“. Im BAV zu finden auf der Rückseite des Vertrages, welchen der Ausbildenden nach der Eintragung zurückbekommt.

Diese Seite dient noch einmal zur Vertiefung bzw. Erläuterung der Inhalte des unterschriebenen BAV. Sie sind in Paragrafenform gehalten und Bestandteil des Vertrages.

Die hier aufgeführten Paragrafen beziehen sich auf die Festlegungen/Vorschriften aus dem BBiG bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Ein Beispiel:

§ 1 Ausbildungsdauer - findet sich im BBiG § 20 wieder

§ 6 Ausbildungszeit und Urlaub - ist im JArbSchG geregelt (§4 Arbeitszeiten; § 19 Urlaub)


Eintragung:

Ist der BAV vollständig ausgefüllt, unterschrieben, alle notwendigen Anlagen vorhanden, dann muss dieses Ausbildungsverhältnis entsprechend § 36 BBiG und § 30 HwO ins „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ eingetragen werden.

:light_bulb: Der Antrag für die Eintragung ist bereits in dem Formular enthalten.

Bei der zuständigen Stelle werden die Verträge dahingehend kontrolliert, ob sie rechtskonform sind. Das „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“, auch „Lehrlingsrolle“ genannt, dient vor allem zur Regulierung und Überwachung der Ausbildung.

Der Betrieb, der den Berufsausbildungsvertrag eingereicht hat, erhält von der Handwerkskammer eine Eintragsbestätigung (Dokument) für das Lehrverhältnis.

Da auf dem ausgefüllten Berufsausbildungsvertrag seitens der Lehrlingsrolle keine Vermerke (Siegel/Unterschrift) mehr erfolgen, benötigt die Handwerkskammer auch nur noch ein Exemplar des BAV incl. des Antrages auf Eintragung.

Die Eintragsbestätigung ist dem ehemals gesiegelten Berufsausbildungsvertrag gleichgestellt!

Ein von allen Beteiligten unterschriebenes Exemplar bekommt der Auszubildende ausgehändigt.


Berufsschule

Was jetzt noch fehlt ist die Anmeldung des Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule.

Welche Berufsschule für ihren Beruf zuständig ist erfahren Sie bei den Ausbildungsberatern der zuständigen Stelle.

Die Kammern halten in der Regel auch hierfür ein Formular auf der Homepage bereit.

Dieses Anmeldeformular gibt es wieder als beschreibbare pdf-Datei.

Weitere Informationen zur Berufsschule im Lernabschnitt „Während der Ausbildung“


Checkliste:

:stop_button: aktuelle Ausbildungsordnung ausgedruckt
:stop_button: Ausbildungseignung geprüft
:stop_button: geeigneter Ausbilder vorhanden
:stop_button: betrieblicher Ausbildungsplan erstellt
:stop_button: bei minderjährigen Bewerbern liegt die ärztliche Erstuntersuchung vor
:stop_button: Sorgeberechtigte eingeladen
:stop_button: Ausbildungsvergütung festgelegt
:stop_button: Ausbildungsvertrag unterschrieben und an die zuständige Stelle versandt

:orange_book: Schnellstart Berufsausbildungsvertrag


Zusammenfassung:

:check_mark: Der BAV muss zwingend in schriftlicher Form erstellt werden.
:check_mark: In den Gesetzen sind die Mindestinhalte vorgegeben. Es empfiehlt sich ein Formular der zuständigen Stelle zu nutzen, da hier alle Inhalte eingearbeitet sind.
:check_mark: Der Vertrag incl. Antrag auf Eintragung und alle notwendigen Anlagen müssen in Papierform und unterschrieben zur zuständigen Stelle geschickt werden.
:check_mark: Nach Prüfung und Eintragung in die „Lehrlingsrolle“ bekommt der Ausbildende die Eintragsbestätigung zugeschickt.
:check_mark: Anmeldung des Auszubildenden an der Berufsschule nicht vergessen.


Quellen:

Quellen

:orange_book: Berufsbildungsgesetzt BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de
:orange_book: Handwerksordnung HwO - HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
:orange_book: „Die Handwerker Fibel“ Band 4 „Berufs- und Arbeitspädagogik“ Holzmann Medien/Buchverlag
:orange_book: Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG - JArbSchG - Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend - Gesetze - JuraForum.de
:orange_book: Homepage der Handwerkskammer Dresden - https://www.hwk-dresden.de/