Betrieblicher Ausbildungsplan
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können Sie den betrieblichen Ausbildungsablauf organisieren.
können Sie einen betrieblichen Ausbildungsplan erarbeiten.
Der betriebliche Ausbildungsplan ist eine Antwort auf die Frage:
„Wie können wir die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die unseren Auszubildenden eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit im Ausbildungsberuf ermöglicht?“
Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages. Beide müssen bei der zuständigen Stelle/Kammer eingereicht werden, damit die Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wird. [ BBiG §§ 11 Abs. 1 Satz 1 und 14]
Gesetzliche Vorgaben
In der Ausbildungsordnung (AO) (s. Lernhappen „Ausbildungsordnung“) ist festgeschrieben, dass die sachliche und die zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes in allen Betrieben - unabhängig von der Größe, der Rechtsform und der Organisation - zu übernehmen sind.
Der ausbildende Betrieb/das ausbildende Unternehmen muss nun für seinen Auszubildenden einen individuellen, betrieblichen Ausbildungsplan schriftlich erstellen. Dieser zeigt auf, wie die Vorgaben konkret umgesetzt werden.
Grundlage = BBIG § 14 Abs. 1 „Pflichten des Ausbildenden“
Tipps zum betrieblichen Ausbildungsplan
Was gehört zur sachlichen (1) und zeitlichen (2) Gliederung?
(1) sachliche Gliederung:
- Fähigkeiten
- Fertigkeiten
- Kenntnisse
- Ausbildungsabschnitte
- Projekte
(2) zeitliche Gliederung:
- Ausbildungszeit
- Probezeit
- Prüfungstermine
- Urlaubszeit
- überschaubare Abschnitte
Tipps zum Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplanes:
Sie benötigen dazu:
- die AO - speziell die Anlage „Ausbildungsrahmenplan“ mit der zeitlichen Gliederung
- eine Übersicht Ihres Unternehmens
Was wird wo in welcher Reihenfolge abgearbeitet?
- den Plan der Schulbesuche (Schulblockplan)
- eine Übersicht über die notwendigen Überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU)
Folgende Fragen müssen beim Erstellen des Planes beantwortet werden:
WAS? - Welche Lernziele/Lerngruppen müssen vermittelt werden?
Diese Lernziele findet man in der AO-Anlage Ausbildungsrahmenplan Spalte 2 „Teil des Ausbildungsberufes" und Spalte 3 „Vertiefen der Inhalte". Hier sind alle Lerninhalte aufgeführt.
Die Positionen 1-4 sind in allen AO`s identisch. Sie lassen sich nur schwer einem betrieblichen Einsatzgebiet zuordnen. Hier geht es um folgende Inhalte:
- „Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“
o prüfen, ob im Rahmenlehrplan der Berufsschule enthalten ist
- „Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes“
o Teile davon kann man bereits bei der Einführung in den Betrieb vermitteln
o Prüfen, ob der Auszubildende sich dies in einer Projektarbeit erarbeiten kann
- „Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“
o Unterweisungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz entsprechend Vorgaben Berufsgenossenschaft
- „Umweltschutz“
o in die tägliche Arbeit integrieren, z. B., Projektarbeit/Lernbögen
WO? - An welchen betrieblichen Ausbildungsplätzen (Abteilungen, Werkstätten) sollen die Lernziele der AO vermittelt werden?
- Erstellen Sie eine Liste der möglichen Einsatzorte oder
- Schreiben in den ausgedruckten Ausbildungsrahmenplan unter Spalte 2 die Orte/Abteilungen, an denen diese Punkte vermittelt werden können.
- Gibt es Lernziele, die auf Grund der Betriebsform oder der Produktpalette nicht vermittelt werden können?
- Bleiben einige Positionen des Ausbildungsrahmenlehrplanes leer?
- Prüfen Verbundausbildung (s. Lernhappen – „Verbundausbildung“) oder
- Passen diese Inhalte in die Überbetrieblichen Lehrgänge (ÜLU)?
Prüfen der Einsatzbereiche nach ihrer:
Häufigkeit - es muss genügend Arbeit anfallen, damit der Auszubildende mitarbeiten kann
Regelmäßigkeit - Aufgaben müssen in den Bereichen regelmäßig anfallen
Eignung -prüfen nach JArbSchG ob für Jugendliche unter 18 Jahren zugelassen ist (BBiG § 14 Abs. 2)
Wann? - In welchen Zeiträumen (Wochen, Monate, Tage) sollen die einzelnen Ausbildungsabschnitte bzw. Lernblöcke vermittelt werden?
- Bringen Sie die ausgewählten Einsatzgebiete mit den Inhalten in eine zeitliche Reihenfolge. Halten Sie sich so weit wie möglich an die Gliederung im Ausbildungsrahmenplan.
- Geben Sie die Zeitdauer an, in denen der Auszubildende in den jeweiligen Bereichen beschäftigt werden soll.
Die in der zeitlichen Gliederung vorgegebenen Richtzeiten sind Bruttozeiten. Das heißt, in Summe ergeben diese Angaben 52 Wochen = 12 Monate = 1 Jahr.
Abzuziehen sind dann Urlaubszeiten und Schulbesuche. Das ergibt die Nettoausbildungszeit. Mit dieser müssen sie dann rechnen.
Formel:
Nettoarbeitszeit / 12 x vorgegebenen Richtwert = tatsächliche Zeit
Zeiten für die ÜLU-Lehrgänge und der Verbundausbildung gelten bei der Rechnung als betriebliche Ausbildungszeiten!
Beispiel:
52 Wochen im Jahr - 6 Wochen Urlaub - 10 Wochen Schule = 36 Wochen Einsatz im Jahr! Nettoarbeitszeit pro Jahr
36/52 = 0,7 x 5 Wochen Bruttoeinsatzzeit = 3,5 Wochen Nettoeinsatzzeit für dieses Lernziel
Wer? - Ausbilder, Beauftragte, Schule, ÜLU …
Können die derzeit eingesetzten Haupt- und/oder nebenberuflichen Ausbilder/innen die pädagogischen und fachlichen Aufgaben erfüllen?
Mindestanforderung ist der AdA-Schein (s. Lernhappen – „Persönliche Eignung“ und „Fachliche Eignung“ ) für mindestens einen Ausbilder/eine Ausbilderin.
Wie? - Lehr- und Lernmethoden, Projektgruppe, Ausbildungsfiliale …
Welche Ausbildungsmethoden können sinnvoll zur Vermittlung eingesetzt werden (z. B. Projekte, Exkursionen, Leittexte, usw.).
Welche sachliche Ausstattung (auch moderne Medien) sind erforderlich?
Letzte Frage - Sind Veränderungen/Aktivitäten notwendig, damit die Lernziele im Betrieb vermittelt werden können?
Stimmen Sie die praktische Ausbildung mit der Schulischen ab.
Fordern Sie dazu den Zeitplan der Berufsschule ab, um diesen in Ihrem Ausbildungsplan mit zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für die ÜLU.
Checkliste – Überprüfung:
Zum Schluss schauen Sie sich Ihren vollgeschriebenen Ausbildungsrahmenplan an.
Gibt es noch Positionen, die noch nicht berücksichtigt wurden?
Wie und wo Können Sie diese Positionen/ Lerninhalte vermitteln?
Sind alle Positionen geplant?
Ins „Reine schreiben und Ihr betrieblicher Ausbildungsplan ist fertig.
Zusammenfassung:
Die Ausbildungsplanung in Form eines betrieblichen Ausbildungsplanes ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage bildet die Ausbildungsordnung.
Relevant für die Planung ist die sachliche und zeitliche Gliederung in der Anlage der AO.
Prüfen der betrieblichen Einsatzorte auf deren Eignung für die Ausbildung.
Weitere Lernorte sind vor allem die Berufsschule und gegebenenfalls die ÜLU.
Der Ausbildende (Unternehmen) muss sicherstellen, dass alle in der AO aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden.
Quellen:
Quellen
Berufsbildungsgesetzt BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de
Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - „Leando“ Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
