1.2.1. Ausbildungsordnung/Ausbildungsrahmenplan

Ausbildungsordnung/Ausbildungsrahmenplan

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Nach der Lerneinheit: :books:

:heavy_check_mark: können Sie die Wichtigkeit der jeweiligen Ausbildungsrahmenpläne einordnen.
:heavy_check_mark: wissen Sie, wie Ausbildungsordnungen und deren Bestandteile zu nutzen sind.


Im § 4 Abs. 2 BBIG und im § 25 Abs. 2 HwO ist festgeschrieben, das „für einen anerkannten Ausbildungsberuf nur nach der Ausbildungsordnung (AO) ausgebildet werden darf“.


Was ist ein „anerkannter Ausbildungsberuf“ und wann ist ein Beruf ein „anerkannter Ausbildungsberuf“?

Von Verbänden, Organisationen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und/oder dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) werden Anträge an die Fachministerien (Wirtschaft, Bildung) gestellt, einen Beruf zu modernisieren oder einen neuen Beruf einzurichten.

Über viele Gremien, Ausschüsse und notwendigen Zustimmungen wird eine Ausbildungsordnung (AO) erarbeitet.

Die fertige Ausbildungsordnung (AO) mit der Anlage „Ausbildungsrahmenplan“ inklusive der Empfehlung der zeitlichen Gliederung wird zusammen mit dem dazugehörigen Rahmenlehrplan im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dieser Veröffentlichung ist der Beruf als „staatlich anerkannter Ausbildungsberuf“ gelistet. Dieses Verzeichnis wird beim BIBB geführt und ist dort auch online einsehbar. Hier kann man sich die nötigen Ausbildungsordnungen mit Ausbildungsrahmenplan kostenfrei downloaden.


Was gehört zu einer Ausbildungsordnung (AO)?

Jede AO besteht aus drei Teilen:

  • den Verordnungstext gegliedert in Paragrafen
  • dem Ausbildungsrahmenplan als Anlage inklusive
  • der Empfehlung der zeitlichen Gliederung (in Wochen oder Monaten)

1. Verordnungstext die wichtigsten Inhalte:

  • die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • die reguläre Ausbildungsdauer
  • die beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, welche Mindestgegenstand der Ausbildung sind
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen

Darüber hinaus kann es weitere Festlegungen aus den Bereichen geben, wie z. B.:

  • Konkretisierung des Aufbaus und der Durchführung der Abschlussprüfungen
  • mögliche Stufenausbildung
  • Anerkennung von bereits nachgewiesenen Leistungen auf die Ausbildung
  • Möglichkeiten von ergänzenden zusätzlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, z. B. Zusatzqualifizierungen
  • Ausbildungsteile außerhalb der Ausbildungsstätte z. B. Überbetriebliche Lehrunterweisungen

2. Der Ausbildungsrahmenplan

Der „Ausbildungsrahmenplan“ legt die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb der betrieblichen Ausbildung fest. Er ist als Anlage gleichzeitig Bestandteil der AO.

Dieser Ausbildungsrahmenplan wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet. Er ist die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.

Ein Rahmenlehrplan, welcher die Unterrichtsinhalte für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule beschreibt, gehört nicht direkt zur AO.

Der Rahmenlehrplan ist recht offen gestaltet. Er gibt einen Rahmen vor.

Damit lässt er sich an die Bedürfnisse der Berufsschulen der einzelnen Bundesländer anpassen.

Schule/Berufsschule ist immer Sache der einzelnen Kultusministerien der Bundesländer. Der Rahmenlehrplan ist nicht direkter Bestandteil der AO.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) gibt diesen Rahmenlehrplan heraus und empfiehlt deshalb die Umsetzung desselben.

:light_bulb: Im § 4 Abs. 3 BBIG* sowie im § 25 Abs. 3 HwO ist festgeschrieben, dass in nicht anerkannten Ausbildungsberufen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden dürfen. Es sei denn, diese Ausbildung bereitet auf weiterführende Bildungsgänge vor.


Ein Beispiel:
Eine kleine handwerkliche Motorradwerkstatt möchte einen Kraftfahrzeugmechatroniker SP Motorradtechnik einstellen. Bemerkt in den Bewerbungsunterlagen aber, dass der Bewerber in einem Industriebetrieb ausgebildet wurde.
Der Beruf des Kraftfahrzeugmechatronikers ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und ist laut AO für die Bereiche Handwerk und Industrie/Handel eingetragen. Beide Bereiche müssen nach der gleichen AO ausbilden, also gleiche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

:orange_book: Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen – BiBB


Zusammenfassung:

:check_mark: Die Ausbildungsordnung bildet die Gesetzesgrundlage für die Berufsausbildung in den jeweiligen Berufen.

:check_mark: Sie soll einer bundesweiten Vereinheitlichung der Ausbildungen dienen.
:check_mark: So wird gewährleistet, dass in allen Unternehmen vergleichbar ausgebildet wird.
:check_mark: Das Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe enthält alle 328 Ausbildungsberufe aus den Bereichen Industrie/Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Hauswirtschaft, Seeschifffahrt, Öffentlicher Dienst, freie Berufe. Einige Berufe können in den verschiedenen Bereichen gleich ausgebildet werden. [BIBB]
:check_mark:Darüber hinaus werden in Deutschland bundes- und landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungsgänge an Berufsschulen angeboten. Diese Berufe findet man im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Zum Beispiel Berufe in der Pflege, Erziehung, … [BA]


Quellen:

Quellen

:orange_book: Berufsbildungsgesetzt BBiG - BBiG - Berufsbildungsgesetz - Gesetze - JuraForum.de

:orange_book: Handwerksordnung HwO - HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

:orange_book: Bundesinstitut für Berufsbildung https://www.bibb.de

:orange_book: ZWH-Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk „Ausbildung der Ausbilder- Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV und die Ausbildereignungsprüfung“ - ZWH /// Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk