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kennen Sie die rechtlichen Umstände, unter denen Fotos verwendet werden dürfen oder entfernt werden müssen.
kennen Sie sechs Punkte, die in eine Einwilligungserklärung für die Benutzung von Fotos gehören.
Sowohl beim Anfertigen von Fotos als auch beim Einholen von Einwilligungen bis hin zum Veröffentlichen von Fotos gilt es, Einiges zu beachten.
Zu beachten bei den Persönlichkeitsrechten - Fotos
- Unter bestimmten Umständen muss nicht die Einwilligung der Person eingeholt werden.
- Ab 16 Jahren können Jugendliche ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Foto verwendet werden darf oder nicht. Im Datenschutzrecht wird lediglich im Zusammenhang mit der Anmeldung bei Facebook oder anderen Plattformen bei genau 16 Jahren die Grenze gezogen.
- Man kann die Einwilligung zur Verwendung eines Fotos jederzeit und grundlos zurücknehmen.
Grundsätzlich gilt:
- “Fotos, auf denen Menschen abgebildet sind, dürfen nur in bestimmten Fällen und unter Berücksichtigung einiger Maßnahmen verwendet werden.”
- “Wer Fotos mit abgebildeten Menschen online stellt, muss meistens um Erlaubnis fragen, also eine Einwilligung der Abgebildeten einholen. Das ist die Konsequenz aus dem „Recht am eigenen Bild“.”
- Aus Sicht der Fotos-nutzenden Personen heißt das: Sie müssen fragen, wenn Sie Fotos mit abgebildeten Personen verwenden wollen. Betroffene können sonst Schadensersatz verlangen.
- “Beim reinen Anfertigen von Fotos im privaten Kontext, zum Beispiel durch die Eltern oder die Familie, sind weniger rechtliche Anforderungen zu beachten (sogenannte Haushaltsausnahme).”
- Aber bei Jugendzentren, Theatern, Ausbildungsbetrieben und Bildungseinrichtungen ist klar: Es gilt das Datenschutzrecht.
Aber wer kann oder muss einwilligen?
Bei Kindern und Jugendlichen müssen in der Regel die Erziehungsberechtigten einwilligen. Bei „Routineentscheidungen des täglichen Lebens“ genügt die Einwilligung eines Elternteils.
Sobald Jugendliche selbst die Tragweite ihrer Entscheidung begreifen, können sie auch allein ihr Einverständnis erklären. Eine rechtlich eindeutig definierte Grenze gibt es nicht. Im Zusammenhang mit der Anmeldung bei Facebook oder anderen Plattformen "wird bei genau 16 Jahren die Grenze gezogen.”
Im Allgemeinen entscheiden also die Erziehungsberechtigten, ob die Fotos veröffentlicht werden können oder nicht. Aber ein Veto der Kinder und Jugendlichen muss immer berücksichtigt werden.
Die Form von Einwilligungen ist frei: Sie können in Schriftform, per Mail oder auch mündlich erteilt werden. “Auf der anderen Seite gibt es bürokratische Zwänge: Im Zweifelsfall müssen Institutionen etwa eine Einwilligung nachweisen können.”
Was beinhaltet eine solche Einwilligungserklärung?
- Wo werden die Fotos veröffentlicht?
- Welchem Zweck dient die Veröffentlichung, beispielsweise für die Öffentlichkeitsarbeit?
- Für welche Zeitperiode gilt die Einwilligung?
- Wie lange bleiben Fotos online?
- Erfolgt eine Weitergabe an die Presse, an Familien, einen Dachverband oder ähnliches?
- Wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen?
Widerruf der Einwilligung
- “Einwilligungen dürfen widerrufen werden, jederzeit und grundlos. Online bedeutet das, dass das Foto bei einem Widerruf der Einwilligung vom Netz genommen werden muss, oder eine Person muss herausgeschnitten oder verpixelt werden."
- "Offline darf für die Zukunft eine Broschüre oder ein Flyer nicht mehr gedruckt werden, bereits Gedrucktes darf aber weiter ausliegen.”
- “Hundertprozentige Rechtssicherheit kann es bei vielen hier behandelten Themen nicht geben. Absolute Gewissheit auch nicht. Oftmals muss man im konkreten Fall Abwägungsentscheidungen treffen, bei denen es kein eindeutiges Richtig oder Falsch gibt.”
In einigen Fällen ist es jedoch möglich, Fotos von Personen auch ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen. Entscheidend dabei sind bestimmte Situationen und Geschehen beim Entstehen der Aufnahmen.
Dies können sein:
- “Und zwar wenn das Interesse der Einrichtung, die die Fotos verwendet, oder auch das Interesse der Öffentlichkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten überwiegt.”
- Aber wie entscheidet man, wann dass der Fall ist? Hier hilft eine Testfrage: Konnten die Abgebildeten damit rechnen, dass Fotos geschossen werden und auf diese oder andere Weise damit umgegangen wird?
- “Des Weiteren gibt es Unterschiede bei Rechten für Fotos, je nachdem auf welchen Seiten Sie veröffentlicht werden. Sprich, ob diese auf der Betriebseigenen Website oder auf social Media, wie Facebook etc., veröffentlicht werden.”
Weitere Informationen zum „Rechtlichen Rahmen“
Beispiel: Der Ausbilder im Betrieb macht ein Foto von einem Azubi an einer Maschine. Hier kann entschieden werden, ob dies auch ohne Zustimmung auf der betriebseigenen Website veröffentlicht wird.
Dabei ist zu prüfen für welchen Zweck das Foto verwendet wird. Steht die Maschine im Vordergrund, um beispielsweise für die moderne Ausrüstung des Betriebes zu werben, dann muss nicht unbedingt die Zustimmung des Azubis eingeholt werden, solange das Foto nur auf der eigenen Webseite erscheint.
Wenn man allerdings mit dem Azubi auf eine junge Angestelltenschaft hinweisen möchte und damit wirbt, muss der Azubi seine Einwilligung geben, auch wenn das Foto nur auf der eigenen Website veröffentlicht wird.
Grundlegend sind für einen verantwortungsvollen Umgang mit Personenfotos Persönlichkeitsrechte zu beachten. Die Betroffenen sind zu informieren, ohne sie dabei mit zu viel Information zu überschütten.
Zusammenfassung:
Bei Fotos von Personen gilt immer das Recht am eigenen Bild.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern notwendig.
Schriftliche Einwilligungen für die Veröffentlichung von Fotos sind von Vorteil.
Rechte bei Fotos sind immer davon abhängig, wo sie schlussendlich veröffentlicht werden sollen.
Quellen
Fabian Rack (2020) für irights.info: Persönlichkeitsrechte bei Fotos: Teil 1 - Einwilligungen einholen – iRights.info – iRights.info , CC-BY-SA 3.0, bearbeitet durch Sebastian Schroeder & Franziska Günther, CC-BY-SA 3.0
Fabian Rack (2020) für irights.info: Persönlichkeitsrechte bei Fotos: Teil 2 - Wann geht es ohne Einwilligung? – iRights.info – iRights.info , CC-BY-SA 3.0, bearbeitet durch Sebastian Schroeder & Franziska Günther, CC-BY-SA 3.0
