1.3.3. Bewerber aus Berufsvorbereitenden Maßnahmen

Bewerber aus Berufsvorbereitenden Maßnahmen

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Nach der Lerneinheit: :books:

:heavy_check_mark: kennen Sie Alternativen zur Bewerberrekrutierung.


„Die Zahl der jungen Menschen, die nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule entweder gar nicht wissen, was sie beruflich machen sollen oder keine Ausbildungsmöglichkeit finden, hat im letzten Jahrzehnt zugenommen. Für sie stellt sich die Frage, wie sie doch noch in eine Ausbildung kommen können.“


Gesetzlich festgeschrieben:

Im Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) sind für diese Gruppe Jugendlicher die „Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen“ [BvB] festgeschrieben.

In den §§ 51 - 55 wird (gestützt auf das BBiG und HwO) geregelt, wer diese Maßnahmen unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen kann. Ebenso die Kostenübernahme und die Inhalte bzw. Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen.

Die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.

Sie können in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei uns sind vor allem bekannt:

BVJ = Berufsvorbereitendes Jahr

BGJ = Berufsgrundbildungsjahr

EQ = Einstiegsqualifizierung

Alle anderen Maßnahmen sind sehr speziell und werden für Bedürftige direkt von der Agentur für Arbeit nur diesen Personen angeboten.


BVJ - Berufsvorbereitende Jahr

  • ist in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich aufgestellt
  • richtet sich vor allem an Jugendliche ohne Schulabschluss
  • über eine Mischung aus Unterricht und Praxis kann der Jugendliche verschiedene Berufe kennenlernen und den Schulabschluss erreichen oder verbessern
  • die Maßnahme dauert ein Jahr
  • eine Vergütung ist nicht möglich
  • die Maßnahme wird von einem freien Träger durchgeführt
  • Ziel ist es den Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern

:orange_book: Weiter Informationen zum Berufsvorbereitendem Jahr


BGJ - Berufsgrundbildungsjahr

  • gibt es nicht in allen Bundesländern
  • richtet sich an Jugendliche, welche einen Schulabschluss aber noch keine Lehrstelle gefunden haben
  • es werden theoretische und praktische Grundkenntnisse des gewählten Berufes vermittelt
  • die Maßnahme dauert ein Jahr
  • eine Vergütung ist nicht möglich
  • wird z. B. als Vollzeitunterricht angeboten
  • die Lerninhalte orientieren sich an den Rahmenlehrplänen der jeweiligen AO
  • grundsätzlich kann das BGJ als erstes Ausbildungsjahr einer anschließenden dualen Ausbildung in dem Berufsfeld anerkannt werden
  • Interessenten bewerben sich in den betreffenden Berufsschulen

:orange_book: Weiter Informationen zum Berufsgrundbildungsjahr


EQ - Einstiegsqualifizierung

  • gefördert wird diese Maßnahme ebenfalls über die Agentur für Arbeit sowie dem Jobcenter
  • durchgeführt wird sie aber in Unternehmen

Deshalb werden wir diese Maßnahme etwas ausführlicher betrachten.
Dauer = recht individuell, mind. 4 Monate bis max. 12 Monate aber in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. August des Folgejahres.
Spätester Beginn kann der 1. Mai eines Jahres sein.

Was ist im EQ anders?

  • der Jugendliche wird im Unternehmen mit einem befristeten Vertrag angestellt
  • es gibt eine monatliche Vergütung von derzeit 276,00 €
  • die Höhe ist auch vom jeweilig gültigen Tarifvertrag abhängig
  • der Jugendliche hat Versicherungspflicht (KV, PV, RV, AV und UV)
  • die Beiträge werden vom Unternehmen abgeführt
  • das Unternehmen bekommt die Vergütung und die pauschalisierten SV-Beiträge erstattet
  • diese Kosten (Vergütung und Pauschalbetrag für SV) werden von der Agentur für Arbeit erstattet

Voraussetzzungen des Unternehmens:

  • das Unternehmen muss in der Handwerksrolle eingetragen sein
  • jeder Betrieb, unabhängig der Ausbildungsberechtigung, kann das Praktikum anbieten
  • der Betrieb muss einen Vermittlungsauftrag an die Handwerkskammer stellen

Das EQ als Langzeitpraktikum dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, die für eine spätere Ausbildung förderlich sind. Dafür stehen zahlreiche bundesweit geltende Qualifizierungsbausteine für die einzelnen Berufe zur Verfügung.

Weitere Fragen beatworten Ihnen gerne die Ausbildungsberater der Handwerkskammern und die Mitarbeiter/innen des Projektes „Passgenaue Besetzung“.

:orange_book: Weitere Informationen zur Einstiegsqualifizierung

Vorteile - warum das EQ-Praktikum zur Bewerberakquise gut geeignet ist?

  • Das Unternehmen und der/die Praktikant/in haben die Möglichkeit, einander über einen längeren Zeitraum kennenzulernen.
  • Praktische Arbeit sagt manchmal mehr aus als Schulzeugnisse.
  • Das Unternehmen kann den Auszubildenden „ausprobieren“, muss sich nicht gleich mit einem Ausbildungsvertrag über mehrere Jahre binden.
  • Der EQ-Vertrag verpflichtet keinem der Vertragspartner zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages.
  • Der Vertrag kann beidseitig, auch während des Praktikums, mit einer relativ kurzen Kündigungsfrist problemlos gelöst werden.

Zusammenfassung:

Interesse bekommen?

Ihre zuständige Handwerkskammer hält alle Unterlagen für Sie zum Downloaden bereit. Hier bekommen Sie auch noch einmal eine umfassende Beratung und Antworten auf Ihre Fragen.


Quellen:

Quellen

:orange_book: ZWH-Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk „Ausbildung der Ausbilder - Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV und die Ausbildereignungsprüfung“

:orange_book: Sozialgesetzbuch 3 SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

:orange_book: Handwerkskammer Dresden Startseite - Handwerkskammer Dresden

:orange_book: Ausbildungspark Verlag GmbH, Bettinastraße 69 in 63067 Offenbach am Main Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) - das Ausbildungs-ABC – Ausbildungspark Verlag