Soziale Medien sind für heutige Auszubildende nicht nur ein Freizeitmedium, sondern ein zentraler Bestandteil ihrer digitalen Lebenswelt. Ihre Nutzung reicht von der ersten Berufsorientierung über das tägliche Lernen bis zum Aufbau beruflicher Netzwerke und zur persönlichen Markenbildung. Dies schließt auch die Nutzung während der Ausbildung im Unternehmen mit ein.
Soziale Medien bieten in der Ausbildung viele Chancen, können aber auch zu erheblichen Problemen führen, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden. Zu nennen sind beispielsweise:
- Auszubildende könnten unberechtigt Fotos oder Videos von Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden oder Arbeitsabläufen veröffentlichen, ohne die erforderliche Einwilligung.
- Durch unbedachte Posts können sensible Informationen über Produkte, Strategien oder interne Prozesse an die Öffentlichkeit gelangen.
- Die private Nutzung von Sozialen Medien während der Arbeitszeit kann zu erheblicher Ablenkung führen, die Lernleistung und Produktivität senken und sogar die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.
- Negative oder beleidigende Äußerungen über den Ausbildungsbetrieb, Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen auf Social-Media-Plattformen können den Ruf des Unternehmens schädigen und das Betriebsklima belasten.
- Soziale Medien können als Plattform für Mobbing unter Auszubildenden oder durch Vorgesetzte missbraucht werden.
- Private Posts von Auszubildenden mit unangemessenen Inhalten (z. B. Partyfotos oder extreme politische Ansichten) können das professionelle Image des Auszubildenden und indirekt auch des Ausbildungsbetriebs beeinträchtigen.
Aus rechtlicher Sicht gibt es daher im Umgang mit Sozialen Medien in der Ausbildung einige wichtige Punkte, die sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetriebe beachten müssen. Da es kein spezifisches „Social-Media-Recht“ gibt, kommen hier verschiedene Gesetze und Rechtsgrundsätze zum Tragen, insbesondere das Arbeitsrecht, das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Urheberrecht.
Für Auszubildende gilt Folgendes:
- Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag: Auszubildende haben eine Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, sie dürfen keine Betriebsgeheimnisse, Interna oder sensible Informationen des Unternehmens in sozialen Medien verbreiten. Verstöße können, wie auch in Arbeitsverhältnissen, zu einer Abmahnung oder sogar zur fristlosen Kündigung führen. Gerichtsentscheidungen haben dies bereits bestätigt.
- Meinungsfreiheit vs. Kündigung: Die Meinungsfreiheit ist zwar ein hohes Gut, findet aber ihre Grenzen, wenn durch Äußerungen die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber beleidigt, geschädigt oder in der Öffentlichkeit schlecht dargestellt wird. Auch private Posts können rechtliche Konsequenzen haben, wenn sie den Ruf des Ausbildungsbetriebs schädigen.
- Nutzung von Sozialen Medien während der Arbeitszeit: In der Regel ist die private Nutzung des Internets und von Sozialen Medien während der Arbeitszeit nicht erlaubt, es sei denn, der Ausbildungsbetrieb hat dies ausdrücklich gestattet. Es ist ratsam, hierzu klare Regeln im Unternehmen zu haben.
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Auszubildende müssen die Datenschutzrechte von Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie anderen Mitarbeitenden respektieren. Das unbefugte Veröffentlichen von Fotos oder persönlichen Daten auf Sozialen Medien kann rechtliche Folgen haben.
Für Ausbildungsbetriebe ist Folgendes wichtig:
- Richtlinien erstellen: Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Richtlinien (sogenannte „Social-Media-Guidelines“) festlegen. Diese sollten Themen wie die Nutzung während der Arbeitszeit, den Umgang mit Betriebsgeheimnissen und das Verhalten in der Öffentlichkeit regeln. Es empfiehlt sich, diese Richtlinien schriftlich festzuhalten und von den Auszubildenden und allen Mitarbeitenden unterschreiben zu lassen.
- Datenschutz bei der Personalgewinnung: Bei der Suche nach Azubis dürfen Unternehmen nicht einfach auf privaten Social-Media-Profilen nach Informationen suchen. Eine Datenerhebung ist nur erlaubt, wenn sie für die Entscheidung über das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist. Recherchen auf privaten Plattformen, wie Facebook oder Instagram, sind rechtlich meist unzulässig.
- Urheberrechtliche Fragen: Werden Auszubildende beauftragt, Inhalte für die Social-Media-Kanäle des Unternehmens zu erstellen, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass Urheberrechte (z. B. bei Bildern, Videos oder Texten) beachtet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die rechtliche Situation verlangt von beiden Seiten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Klare Regeln, Aufklärung und die Sensibilisierung für die rechtlichen Risiken sind die beste Grundlage, um mögliche Konflikte zu vermeiden.