KI-Gesetz der EU – Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis

Im August 2024 trat die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) – „EU AI Act“ – in Kraft. Diese Verordnung soll allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Rahmenbedingungen für den sicheren und transparenten Umgang mit KI vorgeben.

So wurden die KI-Systeme in vier verschiedenen Risikoklassen eingestuft:

  • Unannehmbares Risiko  =  verbotene KI
  • Hohes Risiko = Hochrisiko-KI
  • Niedriges Risiko
  • Minimales Risiko

Der Risikobegriff ist zu verstehen als eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und der Schwere dieses Schadens.

Seit Februar 2025 gilt eine Bestimmung des AI Acts, wonach Betriebe sicherstellen müssen, dass Mitarbeitende, die am Arbeitsplatz KI einsetzten, über dafür notwendige Kompetenzen verfügen, d. h., diese Mitarbeiter werden dementsprechend geschult.

Ihr Ansprechpartner:  Ausbildungsberater Göran Zerbe

E-Mail: goeran.zerbe@hwk-dresden.de

Tel.: 0351 4640 971

und ein weiterführender Link:      Leando | Welche Auswirkungen hat das KI-Gesetz der EU auf die Ausbildungspraxis?


Beitrag veröffentlicht

in

von