Wann endet der Ausbildungsvertrag?

Das Ausbildungsjahr 2024/25 geht zu Ende und es stehen bei dem einen oder anderen lediglich noch der praktische Teil der Abschlussprüfung aus.

Stellt sich die Frage, wann endet der Ausbildungsvertrag? Dazu gibt es eine klare Regelung:

  • Ist die letzte Prüfung bestanden endet der Ausbildungsvertrag mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Diese ist dem Ausbildungsbetrieb unverzüglich weiterzugeben.
  • Der Lehrvertrag kann aber auch mit dem im Vertrag vereinbartem Datum enden. Je nachdem, was eher Eintritt.

Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen (Antrag) des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Diese finden in der Regel 6 Monate später statt. Der Ausbildungsbetrieb muss diesem Antrag auf Verlängerung zustimmen.

Bei nochmaligem Versagen des Azubis in der Wiederholungsprüfung kann dieser/diese nach der Rechtsprechung eine nochmalige Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur zweiten Wiederholungsprüfung verlangen, aber insgesamt nicht über ein Jahr hinaus (§21 S3 BBIG).  

Der Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages (BAV) ist zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Handwerkskammer einzureichen. Die Anträge finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer.

Weiterführende Informationen können Sie hier in der App unter „Wissen“ – „Beendigung der Ausbildung“ – „Beendigung durch Prüfung“ nochmals nachlesen.

Ihr Ansprechpartner:     Ausbildungsberater Göran Zerbe

E- Mail: Goeran.Zerbe@hwk-dresden.de

Telefon: 0351 4640-971

Telefax: 0351 4640-34971


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