Tarifänderungen in vier verschiedenen Gewerken

Bereits im November des letzten Jahres berichteten wir an dieser Stelle über die neue Mindestvergütung in der dualen Berufsausbildung entsprechend §17 BBiG.

Diese Mindestvergütungen sind für alle Auszubildende, welche in diesem Kalenderjahr ihre Ausbildung beginnen anzuwenden. Zu beachten sind dann auch noch die Änderungen, welche sich aus den verschiedenen Tarifverträgen ergeben.

Neue Richtlinien hinsichtlich der Ausbildungsvergütung ergeben sich ab dem 01.01.2025 für vier Gewerke. Dies betrifft folgende Berufe:

  • Tischler/-in (für tarifgebundene Unternehmen)
  • Gebäudereiniger/-in
  • Anlagenmechaniker/-in SHK (für tarifgebundene Unternehmen) und
  • Elektroniker/-in (für tarifgebundene Unternehmen) .

Wie diese Änderungen im Einzelnen aussehen, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Dresden.

Ausbildungsberater für die Berufe Tischler/-in und Gebäudereiniger/-in:

Benjamin Bachmann

Tel./Fax: 0351 4640-962/34962

E-Mail: benjamin.bachmann@hwk-dresden.de

Ausbildungsberater für die Berufe Anlagenmechaniker/-in SHK und Elektroniker/-in:

Göran Zerbe

Tel./Fax: 0351 4640-971/34971

E-Mail: goeran.zerbe@hwk-dresden.de


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