Es ist wieder soweit, die ersten Termine der nächsten anstehenden Gesellen- und Abschlussprüfungen sind bereits bekannt.
Ihr Auszubildender/ihre Auszubildende hat eine Zulassung/Einladung bekommen. Aber trotz intensiver Vorbereitung hat es leider nicht mit dem Abschluss geklappt. Was nun?
Bei Nichtbestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.
Bei nochmaligem Versagen des Azubis in der Wiederholungsprüfung kann dieser/diese nach der Rechtsprechung eine nochmalige Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur zweiten Wiederholungsprüfung verlangen, aber insgesamt nicht über ein Jahr hinaus (§21 S3 BBIG).
Der Verlängerungsanspruch kann zwischen dem Ausbildenden und Auszubildenden über den Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages (BAV) vereinbart werden. Dieser Antrag ist zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Gesellenprüfung/Abschlussprüfung (Gesellen- und Abschlussprüfungen – Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de)) in der Handwerkskammer einzureichen.
Weiterführende Informationen können Sie hier in der App unter „Wissen“ – „Beendigung der Ausbildung“ – „Beendigung durch Prüfung“ nochmals nachlesen. Aber auch in den News vom 9. Oktober diesen Jahres finden Sie die Checkliste für die Prüfungsvorbereitung, damit der Azubi gut vorbereitet in die Prüfung gehen kann.
Ihre Ansprechpartner:
Ausbildungsberater Göran Zerbe – Tel. 0351 4640 971 E- Mail: <Goeran.Zerbe@hwk-dresden.de>
Ausbildungsberater Benjamin Bachmann – Tel. 0351 4640 962 E-Mail: Benjamin.Bachmann@hwk-dresden.de
Oder über den weiterführenden Link: Gesellen- und Abschlussprüfungen – Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de)