Cannabiskonsum im Unternehmen entgegenwirken

In diesem Jahr wurde der beschränkte private Anbau und der sich daraus ergebene Konsum von Cannabis in Deutschland gesetzlich legalisiert. Seit dem 1. April dieses Jahres dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum mit sich tragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich diesem Thema angenommen und ein FAQ-Papier zu häufig gestellten Fragen erstellt.

Die Ausgabe (FBGiB-005) gibt Antworten auf Fragen zur Cannabislegalisierung, die sich unter anderem im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellen. Beleuchtet wird dabei nicht nur, wie sich regelmäßiger Cannabiskonsum der Beschäftigten erkennen lässt und wie sich dieser auf die Arbeitswelt auswirkt. Es wird auch dargestellt, inwieweit Drogentests am Arbeitsplatz zulässig sind und welche präventiven Maßnahmen der Arbeitgeber gegen den Cannabiskonsum im Betrieb ergreifen kann. Erkundigen Sie sich vorab.

Diese Veröffentlichung finden Sie unter folgenden Link:

FBGiB-005: Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Antworten auf häufige Fragen (dguv.de)


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