29. BAföG-Änderungsgesetz – Änderungen für Auszubildende

Der Bundestag hat am 13. Juni 2024 das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Das Ge-setz wirkt sich im Artikel 1 auf die Unterhaltsförderung der nach AFBG (BAföG) geförderten Fortzubildenden und im Artikel 2 der nach SGB III geförderten Auszubildenden aus.

Folgende Änderungen traten ab 1. August dieses Jahres für die Einstiegsqualifizierung (EQ) die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Ausbildungsgeld nach SGB III in Kraft:

  • Im Regelungsbereich der Einstiegsqualifizierung wird der Vergütungszuschuss von 262 auf 276 Euro (+5,3%) angehoben.
  • Im Regelungsbereich der Berufsausbildungsbeihilfe werden der monatliche Bedarfssatz für auswärtig untergebrachte Auszubildende von 109 auf 115 Euro (+5,5%), die Pauschale für die Kosten der Arbeitsbekleidung von 15 auf 16 Euro (+6,7%) sowie die Einkommens-Freibeträge um rund 5,7% erhöht.
  • Im Regelungsbereich des Ausbildungsgeldes wird der monatliche Bedarfssatz für auswärtig untergebrachte Auszubildende von 126 auf 133 Euro (+5,6%) erhöht.

Weitere Informationen zur Änderung bezüglich des SBG III geben die Berater der Bundesagentur für Arbeit.


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