Die Anzahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund nimmt stetig zu. Gut ist es, wenn der oder die Auszubildende bereits perfekt die deutsche Sprache beherrscht. Dies ist aber nicht immer so. Für kleine Sprachdefizite, der Suche nach der richtigen Vokabel oder aber Beschreibung einer Tätigkeit haben wir Ihnen bereits im Januar dieses Jahres ein Tool (100-fachbegriffe.de) vorgestellt, welches bei der Vokabelsuche in 12 verschiedenen Sprachen behilflich sein kann. Voraussetzung hier ist bereits ein entsprechendes Sprachniveau beim „Nichtmuttersprachler“.
Beschäftigen Sie Personen mit Sprachförderbedarf und möchten diese unterstützen, dann gibt es jetzt die Möglichkeit über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (AG-S) spezielle Sprachkurse für die betreffenden Auszubildenden oder Arbeitnehmer zu beantragen – Spracherwerb am Arbeitsplatz – Job-BSK.
Zielgruppe sind – bereits Beschäftigte oder Personen, die kurz vor Aufnahme einer Beschäftigung sind aber bereits einen Arbeitsvertrag haben, Teilnehmer aus arbeitsmarktvorbereitenden Maßnahmen, das vorhandene Sprachniveau sollte nachweislich A2 oder B1 betragen
Inhalte und Vorteile sind – auf den Arbeitsplatz bezogener, gezielter Spracherwerb, trainieren von situationsbedingter Kommunikation am Arbeitsplatz und AusbilderInnen werden mit einbezogen.
Organisiert werden diese Kurse – in kleinen Gruppen ab 3 Teilnehmer, zum Teil direkt am Arbeitsplatz, der Arbeitgeber kann und soll mitgestalten und es können Teilnehmer aus mehreren Unternehmen mit ähnlichen Zielberufen zusammengefasst werden.
Bei Interesse bitte an Ihren Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit wenden. Hier gibt es noch umfassendere Informationen. Der Arbeitgeberservice setzt sich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Verbindung und organisiert für Sie alles weitere.
Weitere Informationen unter:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/JobBSK/job-bsk-node.html