Unter Berücksichtigung des diesjährigen Tarifabschlusses im Einzelhandel haben sich die Sätze für tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht.
Mit Stichtag 01.09.2024:
- im ersten Ausbildungsjahr auf 1.010,00 €
- im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.110,00 €
- im dritten Ausbildungsjahr auf 1.240,00 €
Mit Stichtag 01.09.2025:
- im ersten Ausbildungsjahr auf 1.050,00 €
- im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.160,00 €
- im dritten Ausbildungsjahr auf 1.290,00 €
Dieser Tariflohn gilt nur für Auszubildende in tariflich gebundenen Unternehmen. Andere Unternehmen im Einzelhandel können auch davon abweichen, jedoch nicht unter dem Mindestvergütungssatz nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Dieser wird regelmäßig angepasst.