Tarifliche Ausbildungsvergütung im sächsischen Handel steigt.

Unter Berücksichtigung des diesjährigen Tarifabschlusses im Einzelhandel haben sich die Sätze für tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht.

Mit Stichtag 01.09.2024:

  • im ersten Ausbildungsjahr auf 1.010,00 €
  • im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.110,00 €
  • im dritten Ausbildungsjahr auf 1.240,00 €

Mit Stichtag 01.09.2025:

  • im ersten Ausbildungsjahr auf 1.050,00 €
  • im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.160,00 €
  • im dritten Ausbildungsjahr auf 1.290,00 €

Dieser Tariflohn gilt nur für Auszubildende in tariflich gebundenen Unternehmen. Andere Unternehmen im Einzelhandel können auch davon abweichen, jedoch nicht unter dem Mindestvergütungssatz nach § 17 Berufsbildungsgesetz. Dieser wird regelmäßig angepasst.


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