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wissen Sie, wie wichtig das Beherrschen der Landessprache in der Ausbildung ist.
kennen Sie Möglichkeiten für weitere Sprach-Schulungen.
haben Sie Hilfsmittel zur Verständigung mit Nichtmuttersprachlern in der Hand.
Sprachniveau und Sprachdiplom
Warum das Beherrschen der deutschen Sprache für den Ausbildungserfolg wichtig ist, muss hier nicht noch einmal betont werden.
Bereits im Lernbaustein 4.1. „Aufenthaltsrecht“ steht, dass eine Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis während der Duldung „ausreichende mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch“ ist.
Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert auch ausreichende schriftliche Kenntnisse der Sprache. Sei es das Führen des Ausbildungsnachweises, das Erstellen von Zwischenberichten und nicht zuletzt beim Ablegen der theoretischen schriftlichen Prüfungen.
Das Beherrschen der Sprache wird entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beschrieben und in 6 verschiedene Niveaustufen eingeteilt. Von A1, A2 (Elementare Sprachverwendung - Anfänger) über B1, B2 (Selbstständige Sprachverwendung - Fortgeschrittene) bis zur C1, C2 (kompetente Sprachverwendung - Experten). Der Nachweis des Beherrschens der einzelnen Niveaustufen erfolgt mittels Prüfungen für das „Deutsche Sprachdiplom“ und ist in 5 Stufen gegliedert.
In der Praxis sieht es so aus:
- Bewerber, die sich bereits mit Fluchthintergrund bei uns im Land befinden, haben meistens bereits 1 bis 2 Sprachkurse absolviert (Integrationskurs vom BAMF, Sprachkurs vom BAMF …), aber in den meisten Fällen leider auch nur ein A1- oder A2-Zertifikat vorzuweisen.
- Voraussetzung für die Erteilung des Visums zum Absolvieren einer Berufsausbildung sind in der Regel deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dies gilt, wenn die Bildungseinrichtung ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird.
Weiter Infos zu Voraussetzungen Berufsausbildungsvisum
Bei der Einreise mit einem Ausbildungsvisum darf der Azubi mit der Aufenthaltserlaubnis einen vorbereitenden Deutschsprachkurs in Deutschland besuchen ( § 16a Abs. 1 S. 4 AufenthG). Das kann ein staatlich geförderter Berufssprachkurs sein, oder ein anderer Sprachkurs zur gezielten Vorbereitung auf die Ausbildung. Voraussetzung ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts für diesen Zeitraum.
Schlussfolgernd ist es wichtig, dass sich beide Seiten sprachlich auf die Ausbildung vorbereiten.
- Der Azubis mit zusätzlichem fachbezogenem Sprachkurs vor und während der Ausbildung
- Der Ausbilder/die Ausbilderin und alle weiteren an der Ausbildung beteiligten Personen können mit dem Gebrauch der „Leichten – oder Einfachen Sprache“ vertraut gemacht und geschult werden.
Was ist Leichte- oder Einfache Sprache?
Einfache Sprache:
- hat bisher kein offizielles Regelwerk und ist weniger normiert, hier gibt es nur Empfehlungen. Aber mittlerweile sind die Grundsätze und Leitlinien in DIN-Normen festgehalten, z. B. DIN ISO 24495-1
- richtet sich vorwiegend an Menschen mit niedriger Lesekompetenz und an Menschen mit Deutsch als Zweitsprache
Grundsätze der Einfachen Sprache sind:
kurze Sätze – keine langen und komplizierten Satzkonstruktionen
einfache Wörter – keine Fachbegriffe oder Fremdwörter
klare Strukturen – Gliederung des Textes = Überschriften, Absätze
eindeutige Aussagen – keine Ironie, Metaphern oder Synonyme
verständliche Erklärungen – Fachbegriffe oder komplexe Sachverhalte werden erläutert
Einfache Sprache gibt es bereits:
in Behörden und öffentlichen Einrichtungen (Barrierefreie Infos)
im Gesundheitswesen (Patientenaufklärung)
in der Bildung (vereinfachte Lernmaterialien)
bei den Medien (Barrierefreiheit) und
bereits in vielen Unternehmen (Kommunikation mit Kunden/Kundinnen und Mitarbeitenden)
Leichte Sprache :
- hat ein Regelwerk, seit dem 26.04.2024 gibt es die DIN-Norm 8581-1
- richtet sich vorwiegend an Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Demenz, die Deutsch lernen oder an die Menschen, die nicht gut lesen können sowie an die Menschen, denen die Einfache Sprache zu anspruchsvoll ist
Regeln der Leichten Sprache sind:
kurze, leichte Wörter, die verständlich sind, keine Fremdwörter, Synonyme oder Metaphern, keine Abkürzungen
verständliche Zahlen und Zeichen verwenden, Sonderzeichen möglichst vermeiden
kurze einfache Sätze
Texte mit direkter Ansprache
Fragen und Verweise vermeiden, nicht Gendern
Große schnörkellose Schrift nutzen und ein Satz pro Zeile
Nutzen von verständlichen Bildern
Texte immer prüfen lassen (von Zielgruppe)
Die Nutzung von Leichter Sprache beispielsweise auf den Webseiten von öffentlichen Stellen ist verpflichtend.
Die Zielgruppe macht den Unterschied:
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Leichte Sprache
- Richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Demenz, Menschen die Deutsch lernen oder an Menschen, die nicht gut lesen können
- Festes Regelwerk
- Maximal verständlich
- Kurze Sätze ohne Nebensätze
- Nur bekannte Wörter, schwierige Wörter werden erklärt
- Klare und große Schrift
- Übersichtliches Layout, jeder Satz ist eine neue Zeile
- Viele Bilder
- Prüfung durch Prüfgruppe
-
Einfache Sprache
- Richtet sich an Menschen mit niedriger Lernkompetenzen und an Menschen die Deutsch als Zweitsprache lernen
- Nur Empfehlungen
- Etwas verständlicher
- Auch Nebensätze kommen vor
- Alltagsgebräuchliche Wörter, auch schwierige Wörter
- Keine Vorgaben
- Fließtext möglich
- Keine Bilder
- Keine Prüfung
Übrigens: KI kann Texte in Leichte Sprache übersetzen. Allerdings ist die menschliche Expertise bei der Qualitätssicherung und Anpassung der Texte noch wichtig!
Wo finden Sie weitere wichtige Infos und Hilfestellungen?
Eigeninitiative des Unternehmens ist hier sehr wichtig. Unterstützen Sie ihren Azubi beim Deutsch-Lernen.
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Eventuell in Kooperation mit der Berufsschule.
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In der Handwerkskammer Dresden sind Ihre Ansprechpartnerinnen
Frau Grit Höfler-Woithe
Mail: grit.Hoefler-Woithe@hwk-dresden.de
Tel.: 0351 4640 519
und
Frau Vi Hoang
Mail: Vi-Hoang@hwk-dresden.de
Tel.: 0351 4640 909
Mehr zu den Fachkräftesicherungslotsen
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Kostenloses Sprachtraining und mehr über die App „Integreat“
Bevor Sie die App aus dem Play Store herunterladen, hier noch einige Infos zur App. -
Ebenfalls kostenfrei die Lunes-App, welche bereits einzelne Lerneinheiten für das Handwerk mitbringt. Auch hier vorab einige Informationen zur App.
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Mehr Informationen nicht nur zu möglichen Deutschkursen, sondern auch zu weiteren Tipps einer erfolgreichen Integration Ihres Azubis bietet die Internetseite „Make-it-in-germany“
Spezielle Hinweise zu Sprachkursen bei „Make-it-in-germany!
- Weitere Tipps zur sprachsensiblen Ausbildung gibt es auch auf der Seite des Projektes Netzwerk Q4.0 des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
Tipps zum „Sprachsensibel Ausbilden“
Zusammenfassung:
Azubis mit Migrationshintergrund kommen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen in die Ausbildung.
Das jeweilige Sprachniveau lässt sich entsprechend GER in 6 Niveaustufen einordnen. Vorteilhaft ist mindestens das Niveau B1, besser noch B2.
1. Hilfe für Azubis und Ausbilder bei Sprachschwierigkeiten ist die Anwendung der Einfachen- bzw. Leichten Sprache in Wort und Schrift.
Unterlagen zur Anwendung der Einfachen- und Leichten- Sprache findet man im Netz.
Umfangreiche Hilfestellungen zum Spracherwerb bzw. zur Verständigung gibt es durch zahlreiche Projekte und Apps im Netz.
Quellen
Website Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. – Servicestelle Inklusion im Kulturbereich - Servicestelle Inklusion im Kulturbereich
Mentorium GmbH Berlin – Website - EINFACHE SPRACHE | Merkmale, Verwendung & Leitfaden
Die Sprachprofis GmbH Hannover - Leichte Sprache vs. Einfache Sprache - Unterschiede und Beispiel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Website – make-it-in-germany - „Arbeitgeberseite
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. - Netzwerk Q4.0 - Azubis aus dem Ausland erfolgreich integrieren | Netzwerk Q 4.0
Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH – Website Integreat - Integreat | Die digitale Integrationsplattform
