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können Sie Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt während oder nach der Ausbildung benennen.
können Sie den Azubi bei der Organisation des Vorhabens unterstützen.
„Auslandsaufenthalte sind für junge Menschen in der Berufsausbildung die ideale Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten für die internationale Arbeitswelt zu erlangen.“ (Nationale Agentur [NA] beim BIBB)
Im Zeitalter der Globalisierung gehört es dazu, einfach mal über den Tellerrand zu schauen. Junge Menschen von heute sind mobil und möchten die Welt erkunden.
Warum nicht auch beruflich? Ermöglichen Sie Ihrem Lehrling ein solches Praktikum, wenn er/sie es möchte.
Der enorme Entwicklungssprung durch oder nach einem Auslandspraktikum kommt letztendlich auch Ihrem Unternehmen zugute.
Für den Azubi gibt es zwei Möglichkeiten, mit einer finanziellen Förderung ein Auslandspraktikum zu absolvieren.
Zum einen während der Ausbildung (A) oder bis zu 12 Monate nach der Ausbildung (B) als junge Fachkraft.
Vorteile eines Auslandspraktikums sind:
• Erhöhung der Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft
• Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen
• Erwerb von fachlichen und sozialen Kompetenzen
• Erlernen von neuen Arbeitsmethoden und -techniken
• Neue Ideen
• Zugewinn von Selbstvertrauen
Neben der Zustimmung des Ausbildungsbetriebes zum Praktikum müssen vorab aber noch einige Fragen geklärt werden.
Speziell für den Aufenthalt während der Ausbildung sind dies:
- Dauer des Praktikums
- Maximal 9 Monate bei einer 3-jährigen Ausbildung (BBIG § 2 Abs. 3)
- kürzer geht immer, mindestens aber 2 Wochen
- Wohin/Ort/Land
- jedes Land der Welt kann in Frage kommen
- Entscheidend für die Wahl sind jedoch die Lerninhalte und die finanziellen Mittel
- Finanzierung
- während des Auslandspraktikums gibt es die Ausbildungsvergütung weiter ausgezahlt
- Reise- und Unterbringungskosten muss der Azubi allein tragen
- Förderprogramme übernehmen einen Großteil dieser Kosten, bis fast komplett
- Berufsschule
- das Einverständnis der Berufsschule muss vorliegen, wenn Berufsschulunterricht in diesem Zeitraum anfällt
- der versäumte Stoff muss selbstverständlich nachgeholt werden
- Berichtsheft/Europass
- das Praktikum ist gleichzeitig Ausbildungszeit, also muss das Berichtsheft weiterhin geführt werden
- für den zusätzlichen Erwerb der Sprach- und interkulturellen Kompetenzen kann der Europass genutzt werden
- Versicherungen
- im Europäischen Ausland besteht der deutsche Sozialversicherungsschutz weiter
- die Krankenkasse muss dies mit dem A1 Formular bestätigen
- für außereuropäisches Ausland ist wichtig zu wissen, ob ein Sozialversicherungsabkommen zum Zielland besteht - wenn nicht unbedingt mit der Krankenkasse reden
- Unterkunft
- rechtzeitig nach einer Unterbringung für die Zeit suchen oder beim Partner im Ausland um Hilfe anfragen
- Interkulturelle Vorbereitung
- hierzu gehören ein Sprachkurs (vorbereitend), die Länderinformationen und Infos zum dortigen Bildungssystem
Zu klärende Fragen speziell für den Aufenthalt nach der Ausbildung sind:
- Dauer
- es besteht rein rechtlich keine zeitliche Begrenzung, da der Aufenthalt über eine „Entsendung“ möglich ist
- lediglich bei den einzelnen Förderprogrammen sind Zeitbegrenzungen vorgesehen
- man kann aber mehrere Praktika aneinanderreihen
- Wohin/Ort/Land
- grundsätzlich ist eine "Entsendung“ in jedes Land der Welt möglich
- Vertragliches
- eine schriftliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bei einer Entsendung ist wichtig
- ein Praktikum ist aber auch ohne einen deutschen Arbeitsvertrag möglich
- Finanzierung
- inwieweit das Gehalt weitergezahlt wird, muss der Betrieb mit seiner jungen Fachkraft vereinbaren
- ohne Arbeitsvertrag in Deutschland besteht bei einem Auslandspraktikum kein Anspruch auf Sozialleistungen
- Prüfen von Fördermitteln und eventuell Weiterzahlung von staatlichem Kindergeld
- Versicherungen
- gleiche Regelungen wie bei dem Azubi
- hinzu kommt aber, wenn das Praktikum im Ausland ohne deutschen Arbeitsvertrag durchgeführt wird, wird eine freiwillige Krankenversicherung benötigt
- Steuerpflicht
- Wo Sie steuerpflichtig werden und ab wann welche Regelung greift weiß die Mobilitätsberatung der HWK und einem Steuerberater.
- Unterkunft und
- Interkulturelle Vorbereitung
- gleich dem Punkt während der Ausbildung
- Sonstige
- der Einsatz des Europasses für den Nachweis der im Ausland erworbenen zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird empfohlen
Eine Menge Punkte, die berücksichtigt werden müssen, um ein erfolgreiches Auslandspraktikum vorzubereiten.
Hilfe bei allen Punkten bieten die Mobilitätsberater der Handwerkskammern.
Sie haben ein über Jahre gewachsenes Netzwerk, über das auch ein passendes Land oder Unternehmen akquiriert werden kann. Hinzu kommen Erfahrungen bei der Beratung mit Fördermitteln und sie kennen sich mit den gesetzlichen Erfordernissen aus.
Für die Handwerkskammer Dresden steht Ihnen Frau Franziska Kossol de Haas mit Rat und Tat zur Seite.
0351 4640 546
franziska.kossoldehaas@hwk-dresden.de
Übrigens gibt es nicht nur Einzelpraktika. Von den Handwerkskammern werden auch Gruppenreisen für die verschiedenen Gewerke zu den jeweiligen Partnern in den verschiedenen Ländern angeboten. Nachfragen lohnt sich.
Auch Sie als betrieblicher Ausbilder haben die Möglichkeit, sich im Ausland beruflich weiterzubilden. Fragen Sie bei der Mobilitätsberaterin in der Handwerkskammer nach.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Portal der Handwerkskammer Dresden - Auslandspraktika - Handwerkskammer Dresden
- Internetseite der Zentralen Koordinierungsstelle des DIHK Service GmbH und des ZWH -Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. - Auslandspraktikum in der Ausbildung | BoG
- Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung - NA beim BIBB: Erasmus+ für Auszubildende
Zusammenfassung:
Auslandsaufenthalte bieten einen beruflichen Blick über den „Tellerrand“.
Sie können während der Ausbildung (für Azubis) oder aber bis zu 12 Monate nach der Ausbildung (für jungen Fachkräfte) stattfinden.
Rechtzeitiges Planen einer solchen Maßnahme unbedingt beachten, es bedarf einiger Vorbereitungen.
Die Finanzierung kann mittels bundesweiter Förderprogramme ergänzt werden.
Beratung durch die Mobilitätsberater der Kammern möglich.
Quellen
Berufsbildungsgesetz BBIG - BBiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zentrale Koordinierungsstelle „Berufsbildung ohne Grenzen“ - https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
