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verstehen Sie die Aufgaben der „zuständigen Stellen“ in der dualen Berufsausbildung.
wissen Sie, wie Sie die Daten Ihrer „zuständigen Stelle“ finden können.
Was ist eine „Zuständige Stelle“ in der dualen Berufsausbildung?
Im Berufsbildungsgesetz (BBIG) §§ 71 bis 75b ist geregelt, welche Institutionen als zuständige Stelle zu den einzelnen Berufsbranchen zugeordnet wurde und welche Aufgaben sie zu erfüllen haben. Die zuständigen Stellen gibt es für die einzelnen Berufsbrachen regional.
Wer ist zuständig?
- Handwerkskammern (HWK) für Berufe der Handwerksordnung
- Industrie- und Handelskammern (IHK) für nichthandwerkliche, also kaufmännische und gewerbliche Berufe
- Landwirtschaftskammern für landwirtschaftliche Berufe
- Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen für Berufe im Bereich der Rechtspflege
- Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für den Bereich des Gesundheitsdienstes
Besonderheiten:
Im Öffentlichen Dienst bestimmen Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände die für ihren Bereich zuständigen Stellen.
Einige Betriebe können sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer angehören. Dann werden sie als Mischbetriebe bezeichnet.
Die Aufgaben der zuständigen Stelle
- Vertragsservice: Prüfen und eintragen sowie ändern und löschen des Ausbildungsvertrages ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge (siehe auch Lernbaustein 1.2.4.)
- Überwachung: Prüfen, ob der Betrieb und die jeweiligen Ausbilder die Eignung zur Ausbildung besitzen (siehe auch Lernbausteine 1.1.1. bis 1.2.4.)
- Prüfungswesen: Organisieren und durchführen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, im Handwerk auch Gesellenprüfungen (siehe auch Lernbausteine 3.1. bis 3.3.)
- Beratung: Hilfe bei Problemen im Ausbildungsverhältnis
Um diese Aufgaben wahrzunehmen haben die Kammern unter anderem Ausbildungsberater zu bestellen (§76 BBIG). Sie sind als Beauftragte der jeweiligen Kammer tätig. Die Ausbildungsberater kommen in die Betriebe, informieren und beraten sie über die Berufsausbildung. Sie prüfen und überwachen die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals.
Die Kammern sind also in erster Linie Ansprechpartner für die Betriebe - aber auch für die Auszubildenden sind sie im Rahmen der Berufsausbildung in allen Ausbildungsfragen wichtige Ansprechpartner.
Welche Stelle ist für jeden einzelnen zuständig?
Unternehmen werden bei der Gründung je nach Branche bei der entsprechenden Kammer ins Verzeichnis der Betriebe eingetragen. Diese Institution ist dann auch für die Ausbildung zuständig.
Auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) findet man eine alphabetische Übersicht über Kammern (z.B. Industrie- und- Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Kammern der freien Berufe), die zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes sowie die zuständigen Stellen der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
Hier können Sie schnell Ihre zuständige Stelle mit Adresse, Kontaktdaten (Telefon, Fax und Mail-Adresse) sowie einem Link zur Homepage der jeweiligen Institution finden. Einmal die Homepage geöffnet, findet man dann auch den Bereich zur Berufsausbildung und die Ansprechpartner (Ausbildungsberater).
Zusammenfassung:
Für jeden Beruf in der dualen Berufsausbildung gibt es eine zuständige Stelle.
Diese Stellen haben vom Staat wichtige Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung übertragen bekommen, die sie im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) durchzuführen, zu überwachen und zu fördern haben.
Ansprechpartner für den Bereich Berufsausbildung sind die Ausbildungsberater.
Sie sind nicht nur für Betriebe, sondern auch für Azubis Ansprechpartner.
Quellen
Berufsausbildungsgesetz (BBIG) - BBiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundesinstitut für Berufsbildung - Auftrag und Profil | BIBB
Homepage der Landesdirektion Sachsen - Aufgaben | Aufgaben der zuständigen Stelle
